BuGa-Gutachten wirft Fragen auf
„Wann hat die Stadt das Rechtsgutachten beauftragt und ab wann lag es der Verwaltung vor? Das fragt DIE LINKE im Rat den Oberbürgermeister“, erklärt Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE.
Bekommt die Bundesgartenschau ihr Leuchtturmprojekt Hängeseilbrücke und unter welchen rechtlichen Bedingungen ist dies möglich? In Vorbereitung der BuGa-Planungen beauftragte die Verwaltung das Gutachten, in dem die Frage geprüft wurde, welche Zulassungsverfahren für den Bau der Hängebrücke erforderlich sind.
„Wir möchten auch wissen, wie hoch die Kosten für dieses Gutachten waren, denn wir gehen davon aus, dass auch weitere Kosten für weitere Gutachten im Rahmen der BuGa anfallen werden“, erwartet Zielezinski.
Im Gutachten wird ausgeführt, dass es sich bei der Hängeseilbrücke um eine Straße nach dem Straßen-und Wegegesetz NRW handle.
Zielezinski weiter: „Daher interessiert es uns, welche Konsequenz diese rechtliche Bewertung in Bezug auf die Bundesgartenschau hat? Wird man die Brücke nur betreten können, wenn Straßen-Maut bezahlt wurde? Und kann die Brücke nach Beendigung der BuGA kostenfrei genutzt werden?“
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