Auswirkungen Aufgabenzuweisung des Landes NRW an die Stadt Wuppertal

Antrag zur Ratssitzung, 15. März 2010

VO/0252/10

Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW an die Kommunen, insbesondere Wuppertal, den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt (gem. Art. 28 Abs. 2 GG i. V.m. Art. 78 Abs. 1 und 3 Verfassung des Landes NRW). Ein erster Bericht erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und inwieweit die finanziellen Auswirkungen der Aufgabenzuweisung des Landes NRW an die Kommunen, insbesondere Wuppertal, den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung verletzt (gem. Art. 28 Abs. 2 GG i. V.m. Art. 78 Abs. 1 und 3 Verfassung des Landes NRW). Ein erster Bericht erfolgt in der nächsten Ratssitzung.

Begründung:

Die Gemeinden sind verfassungsrechtlich Bestandteile des Landes NRW. Das Land ist  verpflichtet, die Gemeinden angemessen an den Landeseinnahmen zu beteiligen. Dies gilt insbesondere bei der Übertragung von Landes- (bzw. Bundes-) aufgaben. Bei der Ermittlung der Landeszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden bisher keine realen Bedarf ermittelt. Vielmehr wird eine fiktive Bedarfsermittlung vorgenommen, die sich nahezu ausschließlich am Volumen des Landeshaushalts orientiert und nicht an dem finanziellen Bedarf der Gemeinden. Die Kommunen in NRW sind seit Jahrzehnten finanziell unzureichend ausgestattet. Gleichzeitig wachsen kommunale Aufgaben und Ausgaben vor allem im Sozialbereich. Das Konnexitätsprinzip von Bund und Land wird fortwährend verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth August                                Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                         Fraktionsvorsitzender