Antrag Berücksichtigung Sozialindex

Antrag zur Sitzung Ausschuss für Schule und Bildung, 19. April 23

VO/0192/23

Sehr geehrte Frau van der Most,

aufgrund der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern werden an vielen Grundschulen die Klassen immer größer. Darunter leiden insbesondere die Schulen in Wohnquartieren mit besonderen sozialen Herausforderungen. Um der Problematik proaktiv entgegenzuwirken stellt DIE LINKE den folgenden Antrag.

Der Schulausschuss der Stadt Wuppertal möge folgendes beschließen:

  1. Bei baulichen Maßnahmen, werden Schulen je nach Sozialindex priorisiert.
  2. In Absprache mit der unteren Schulaufsicht sollen Stellen für Lehrer:innen, Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte für die Schuleingangsphase, Stellen für multiprofessionelle Teams sowie Stellen für die Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen werden.
  3. Die Schulverwaltung wird gebeten den Schulausschuss jährlich darüber zu informieren, welche personellen und sachlichen Ressourcen den Schulen unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen wurden.
  4. Die Schulverwaltung wird gebeten jährlich eine Zielklassenrichtgröße für das Folgejahr, nach Sozialindex aufgeschlüsselt, anzugeben.

Begründung:

Die Coronapandemie mit Wechselunterricht, Schulschließungen und Distanzlernen hat allen Aufholpaketen zum Trotz die Schere der Bildungsungleichheit noch weiter aufgehen lassen. Die schulischen Nachteile von Schüler:innen aus einkommensarmen, sozioökonomisch benachteiligten und nichtakademischen Elternhäusern haben sich nach aktuellen Bildungsstudien vergrößert.

Schon vor Corona waren die Schulen je nach räumlicher Lage und Schülerschaft mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Schulen mit vielen Herausforderungen haben teilweise die größten Klassen und die meisten unbesetzten Stellen. Mit steigenden Schüler:innenzahlen und wachsendem Mangel an Lehrkräften verschärft sich die Situation weiter.

Mit dem „schulscharfen“ Sozialindex hat die Landesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, das dazu genutzt werden kann Ressourcen gezielt so zu verteilen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen personell, räumlich und sachlich gezielt unterstützt werden können.

Aus diesem Grund sollte der Sozialindex bereits bei der Klassenbildung berücksichtigt werden. Das Recht dazu steht der Kommune zu. Beispielsweise könnten kommunale Klassenfrequenzrichtwerte in Abhängigkeit vom Sozialindex festgelegt werden, z.B. von 21 Schüler:innen pro Klasse an besonders belasteten Standorten bis zu 25 Schüler:innen pro Klasse an weniger belasteten Standorten.

Mit freundlichen Grüßen

Till Sörensen-Siebel