Anfrage Zusammenarbeit des Jobcenter Wuppertal AöR und der Bit gGmbH

Anfrage zur Ratssitzung, 9. Juli 2018

VO/0544/18

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

laut der Website der Bit gGbmH begleitet diese  „Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten können, auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben [….]Gemeinsam mit den gesetzlichen Sozialleistungsträgern und Unternehmen der Wirtschaft arbeiten wir dabei vor allem an dem Ziel einer nachhaltigen Zukunft.
Als gemeinnütziges Unternehmen sehen wir uns in der Verpflichtung, die Menschen ganzheitlich zu betreuen, ihre aktive Mitwirkung zu fördern und ihnen bedarfsgerechte hochwertige und wirtschaftliche Dienstleistung zu erbringen.“

Ferner führt die bit gGmbH arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen durch. Laut Aussage der bit gGmbH gibt es eine langjährige Zusammenarbeit.

In Wuppertal arbeitet die bit gGmbH mit dem Jobcenter Wuppertal AöR zusammen. Dazu haben wir folgende Fragen:

1.)  Seit wann gibt es zwischen den Jobcenter Wuppertal AöR und der bit gGmbH eine Zusammenarbeit. Beschreiben Sie bitte die Zusammenarbeit und stellen Sie da, auf welche Art und Weise die Details geregelt sind.

2.) Nach welchem Auswahlverfahren erhielt die bit gGmbH den Zuschlag für die Beauftragung?Gab es Mitbewerber? Was gab den Ausschlag, die bit gGmbH zu beauftragen?Sollte es kein Auswahlverfahren bzw. Ausschreibung gegeben haben, warum war das so?

Welchen Umfang umfasst die Beauftragung?

Wie viele Menschen werden pro Jahr vom JC zur Bit gGmbH geschickt? Bitte listen Sie den Umfang der Begutachtungen aufgeteilt nach Jahren auf. Gibt es eine Aufstellung zu welchem Zweck die Begutachtungen durchgeführt wurden, bitte legen Sie diese vor. 

3.) Wie viel Euro werden jährlich vom JC an die bit gGmbH für ihre Dienstleistung überwiesen?Was ist der durchschnittliche Zahlbetrag für eine arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen bei der bit gGmbH?

 4.) Wie viele Menschen wurden in welchem Zeitraum aufgrund der Tätigkeit der Bit gGmbh wieder in den 1. Arbeitsmarkt integriert?

5.) Gab es vor der Zusammenarbeit mit der bit gGmbH eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen, die arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen vornehmen? Beschreiben Sie bitte mit welchen Stellen, die Zeiträume und warum die Zusammenarbeit mit diesen Stellen beendet wurde?

6.) Gibt es Arbeitshinweise, Empfehlungen zur Durchführung von arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen und gibt es Arbeitshinweise, Empfehlungen wie eine solche Zusammenarbeit zu gestalten ist, wenn ja, benennen Sie diese und legen Sie dir vor?

7.) Gab im Rahmen einer externen oder jobcenterinternen Innenrevisionsprüfung auch eine Prüfung zur Zusammenarbeit mit der bit gGmbH, wenn ja zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen?

 Müssen solche Zusammenarbeiten in Bezug auf arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen bei Aufsichtsbehörden angemeldet werden, wenn ja welche?Ist es zutreffend , dass die bit gGmbh Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II mit Rechtsfolgenbelehrung versendet hat. War dieser Vorgang dem Jobcenter AöR bekannt? In wieviel Fällen erfolgte das?

8.) Hält das Jobcenter Wuppertal AöR die Meldeaufforderungen der bit gGmbH für rechtmäßig, wenn ja, aus welchem Grund?

Hatte das Jobcenter Wuppertal AöR Kenntnis  von den bit gGmbH-Meldeaufforderungen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender        

Hier die Antwort der Verwaltung