Anfrage Vom Verkehr auf der A 46 verursachter Umgebungslärm
VO/0879/19
Sehr geehrter Herr Dittgen,
die Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bietet einen Ansatzpunkt, den Konflikt „Wohnen versus Verkehrsentwicklung" rechtzeitig und fallspezifisch zu analysieren und die Belange der Stadt einzubringen. DIE LINKE möchte deshalb wissen:
- Aus welchem Jahr stammt das Datenmaterial über die Verkehrsentwicklung (Fahrzeugaufkommen auf der A 46, Lärmkartierung)
- Stimmt es, dass die EU Lärmschutz-Aktionspläne der Stadt vorschreibt?
- Welche Bestandteile sind verpflichtend in diesem Plan für den Ausbau der A46?
- Aus welchen Gründen hat man auf die nicht verpflichtenden Teile eines solchen Lärmschutzplanes verzichtet (z. B. Abschätzung der Gesamtverkehrsentwicklung als Hauptquelle von Lärm)?
- Die jahrzehntelange Kürzungspolitik der Bundes- und Landesregierung NRW hat dazu geführt, dass der Substanzverlust im Autobahnnetz nicht nur eine ökonomische sondern auch eine verkehrspolitische Qualität angenommen hat: Die maroden Rheinbrücken in Duisburg und Köln waren absehbar und lenken nun große Teile des Güter- und Schwerlastverkehrs über die letzte verbliebene Rheinpassage in Düsseldorf und erhöhen das Verkehrsaufkommen auf der A 46 in höherem Maße als in den bisherigen Planungen. Wie findet diese Entwicklung ihren Niederschlag im Lärmaktionsplan der Stadt?
- Was kann die Stadt tun, um den schleichenden sechsspurigen Ausbau der A 46 auf dem Stadtgebiet zu verhindern?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Pauli
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Verkehr
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