Anfrage Vom Verkehr auf der A 46 verursachter Umgebungslärm

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Verkehr, 31. Oktober 2019

VO/0879/19

Sehr geehrter Herr Dittgen,

die Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bietet einen Ansatzpunkt, den Konflikt „Wohnen versus Verkehrsentwicklung" rechtzeitig und fallspezifisch zu analysieren und die Belange der Stadt einzubringen. DIE LINKE möchte deshalb wissen:

  1. Aus welchem Jahr stammt das Datenmaterial über die Verkehrsentwicklung (Fahrzeugaufkommen auf der A 46, Lärmkartierung)
  2. Stimmt es, dass die EU Lärmschutz-Aktionspläne der Stadt vorschreibt?
  3. Welche Bestandteile sind verpflichtend in diesem Plan für den Ausbau der A46?
  4. Aus welchen Gründen hat man auf die nicht verpflichtenden Teile eines solchen Lärmschutzplanes verzichtet (z. B. Abschätzung der Gesamtverkehrsentwicklung als Hauptquelle von Lärm)?
  5. Die jahrzehntelange Kürzungspolitik der Bundes- und Landesregierung NRW hat dazu geführt, dass der Substanzverlust im Autobahnnetz nicht nur eine ökonomische sondern auch eine verkehrspolitische Qualität angenommen hat: Die maroden Rheinbrücken in Duisburg und Köln waren absehbar und lenken nun große Teile des Güter- und Schwerlastverkehrs über die letzte verbliebene Rheinpassage in Düsseldorf und erhöhen das Verkehrsaufkommen auf der A 46 in höherem Maße als in den bisherigen Planungen. Wie findet diese Entwicklung ihren Niederschlag im Lärmaktionsplan der Stadt?
  6. Was kann die Stadt tun, um den schleichenden sechsspurigen Ausbau der A 46 auf dem Stadtgebiet zu verhindern?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Pauli

Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Verkehr