Anfrage Vertrag Stadt mit Deutscher Bundesgartenschaugesellschaft

Anfrage zur Ratssitzung, 24. Oktober 22

VO/1237/22

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Schweinfurt hat soeben die Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 abgesagt und dafür Gründe genannt: „Die Inflation, die explodierenden Baupreise und veränderte Situation durch den seit acht Monaten andauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine. Dazu kommt ein seit 2019 andauernder gravierender Rückgang der Gewerbesteuer, der Haupteinnahmequelle der Stadt.“

  1. In welcher Weise sind diese Faktoren (Inflation, Baupreisentwicklung, Veränderungen in der geopolitischen Lage, Rückgang der Gewerbesteuer) in den Verträgen mit der BUGA-Gesellschaft berücksichtigt worden?
  2. Eine Vergütung für geleistete Planungsarbeiten ist nachvollziehbar. Wie kann eine Arbeit, die noch gar nicht geleistet worden ist, bei einem vorzeitigen Abbruch der BUGA-Planung, honorierbar sein?
  3. Warum ist es Schweinfurt noch möglich aus den Verträgen auszusteigen?
  4. Das Rechtsamt wurde mit der Prüfung der Verträge beauftragt. Der weisungsbefugte Vorgesetzte des Rechtsamtes ist der zuständige Dezernent, der auch zuständig für Stadtentwicklung und damit Chef-Unterhändler für die Verträge ist. Sind die Verträge mit der BUGA-Gesellschaft extern geprüft worden? Und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                              Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung