Anfrage Reduzierte Geldleistungen des Jobcenters wegen "sozialwidrigem Verhaltens"
VO/1071/19
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
DIE LINKE hat in einer Kleinen Anfrage im Bundestag gefragt, wie viele Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGV II) reduzierte Geldleistungen erhielten, da ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen aufgerechnet wurden, und über welche Zeiträume sich die Aufrechnung erstreckte.
Auf diese Frage konnte die Bundesregierung nicht antworten, da ihr keine Erkenntnisse vorlagen.
Daher unsere Anfrage an die Verwaltung:
Wie viele Leistungsberechtigte in Wuppertal erhielten reduzierte Geldleistungen, weil ihre Ansprüche mit Ersatzansprüchen gem. § 34 SGB II (sozialwidriges Verhalten) aufgerechnet wurden, und über welche Zeiträume erstreckte sich die Aufrechnung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gunhild Böth Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Hier die Antwort der Verwaltung
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