Anfrage Nazistrukturen und -bedrohungen

Ratsfraktion DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Weiterleitung unserer Anfrage an den Polizeipräsidenten.

Vielen Dank.

 

Anfrage Nazistrukturen und -bedrohungen

1. Auf unsere Fragen, ob Personen, Politiker*innen oder Institutionen aus Wuppertal auf „Feindeslisten“ rechtsterroristischer und neonazistischer Gruppen stehen und ob die Betroffenen von der Polizei darüber informiert und über die Gefährdungslage konkret aufgeklärt wurden, erklärte der Polizeipräsident mit einem Schreiben von 24.7.2019 gegenüber Oberbürgermeister Andreas Mucke, dass diese Fragen „Inhalt Ihrer Anfrage polizeiliche Erkenntnisse sind, die zumindest als ‚VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH‘ einzustufen sind.“

Polizeipräsent Röhrl stellt gegenüber Oberbürger Mucke dar, dass die Informationen zu »Feindeslisten« vom Innenministerium zur Verschlusssache erklärt worden seien.
An dieser Darstellung des Polizeipräsidenten bestehen erhebliche Zweifel. DIE LINKE-Ratsfraktion erwartet daher eine verbindliche Erklärung vom Polizeipräsidenten Röhrl, ob es tatsächlich zutrifft, dass „Feindeslisten“, auf denen Wuppertaler*innen stehen zur Verschlusssache erklärt wurden.

Wenn dies zutrifft, bitten wir um Vorlage der Verschlusssachenerklärung, zumindest aber die Benennung, welche Stelle die Beschlusssachenerklärung abgegeben hat, die entsprechende Rechtsgrundlage und das Datum.

2. Da die „Feindeslisten“, anders als vom Polizeipräsidenten Röhrl erklärt, vermutlich nicht zur Verschlusssache erklärt worden sind, bitten wir nunmehr um konkrete Auskunft darüber, ob Wuppertaler Personen, Politiker*innen oder Institutionen auf solchen „Feindeslisten“ stehen.

  1. Wir bitten um die Anzahl der Personen, Politiker*innen oder Institutionen
  2. Aufschlüsselung nach den drei Gruppen
  3. Seit wann welche Speicherung auf „Feindeslisten“ den Wuppertaler Sicherheitsbehörden bekannt sind?
  4. Sind die auf den „Feindeslisten“ befindlichen Personen, Politiker*innen oder Institutionen von den Wuppertaler Polizei oder anderen Behörden darüber informiert worden?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist es zutreffend, dass die Wuppertaler Polizei die Betroffen informiert hat?

 

3. Komplex:  Mordanschlag am Autonomen Zentrum


a. Trifft es zu, dass, wie die Wuppertaler Rundschau am 20. Januar 2016 berichtete, im Vorfeld des Mordanschlags am Autonomen Zentrum im April 2015 in Chatgruppen Attacken auf linke, antifaschistische Strukturen von den späteren Attentätern besprochen wurden?

b. Hatte die Polizei oder andere Sicherheitsbehörden vor dem Mordanschlag Kenntnis von diesen Chat- und Messenger Gruppen? Wenn ja,

1. bitte konkretisieren Sie, wann und wie die Kenntnis erfolgte?

2. Die von den Angriffsplanungen Betroffenen wurden unserer Kenntnis nach nicht von der Wuppertaler ‚Polizei informiert. Nennen Sie die Gründe.

d. Gibt es ähnliche Chat- und Messenger Gruppen aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – Rechts, in denen seit 2018 zu Angriffen auf Wuppertaler Personen, Politiker*innen oder Institutionen aufgerufen wird oder derartige Angriffe diskutiert wurden und werden?

Wenn ja, wurden hier die entsprechenden Wuppertaler Personen, Politiker*innen oder Institutionen von der Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden informiert?

 

4. Im Herbst 2018 waren nach Angaben der Bundesregierung 605 Haftbefehle gegen 467 Neonazis offen (Antwort auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke u.a. der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2019), BT-Drucksache 19/9639).


Werden auch in Wuppertal Neonazis mit Haftbefehl gesucht und liegen nicht vollstreckte Haftbefehle vor?

Wenn dies der Fall sein sollte:
            a. gegen wie viele Personen, die aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – Rechts bekannt sind, liegen Haftbefehle wegen eines  PMK-Rechts-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?

            b. gegen wie viele Personen, die aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) – Rechts bekannt sind, liegen Haftbefehle wegen eines        Gewaltdelikts vor, und bei wie vielen dieser Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem Bereich PMK- Rechts (Mehrfachnennungen      bitte  angeben)?

            c. in welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?

            d. wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf (falls möglich, bitte angeben,   in welchem Land sich wie viele flüchtige Neonazis aufhalten und darstellen,  welche Anstrengungen zu ihrer Auslieferung unternommen worden sind)?  

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                        Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende          Fraktionsvorsitzender