Anfrage AufstockerInnen und der Mindestlohn
VO/1128/2015
Sehr geehrter Herr Wessel,
mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist davon auszugehen, dass sich die finanzielle Lage einiger „AufstockerInnen“ verbessern.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Überprüft das Job-Center bei AufstockerInnen die Arbeitsverhältnisse dahingehend, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Werden die Leistungsberechtigten bei der Einforderung des Mindestlohns vom Job-Center unterstützt?
- Reduziert der Mindestlohn die Anzahl der ALGII- Leistungsberechtigten? Wenn ja, wie viele Menschen sind nicht mehr auf zusätzliche Leistungen nach ALGII angewiesen?
- In welchem Umfang wird dadurch beim Jobcenter Wuppertal Geld eingespart?
- Wie wirkt sich die Ersparnis auf die städtischen Mittel aus, welche die Stadt Wuppertal für Leistungen nach ALG II zu leisten hat?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Cemal Agir
Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit