Anfrage Abschiebungen aus Wuppertal und humanitärem Aufenthalt
VO/0056/20
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Abschiebungen fanden im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde (ABH) Wuppertal im Jahr 2018 statt (einschließlich Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung (VO); bitte nach Zielstaaten aufteilen!)?
2. Wie viele Abschiebungen fanden im Zuständigkeitsbereich der ABH Wuppertal im Jahr 2019 statt (einschließlich Rücküberstellungen nach der Dublin-VO; bitte nach Zielstaaten aufteilen!)?
3. Wie viele Minderjährige aus Wuppertal waren in den Jahren 2018 und
2019 von Abschiebungen betroffen (bitte nach Jahr und Zielstaat unterteilen)?
4. Wie viele Jahre betrug die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet bei den unter 1. und 2. aufgeführten abgeschobenen Personen bis zum Zeitpunkt der Abschiebung?
5. Wie viele der unter 1. und 2. aufgeführten abgeschobenen Personen waren bis zum Zeitpunkt der Abschiebung berufstätig?
6. Wie viele der unter 1. und 2. aufgeführten abgeschobenen Personen waren zuvor rechtskräftig verurteilt wegen einer Straftat im Sinne von §54 Abs. 1 und 2 AufenthG?
7. Wie viele Abschiebungen mussten in den Jahren 2018 und 2019 abgebrochen werden (bitte die jeweiligen Gründe für den Abbruch benennen)?
8. Wie viele der Abschiebungsmaßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 wurden zur Nachtzeit (zwischen 22:00 und 6:00) eingeleitet?
9. Wurden in den Jahren 2018 und 2019 Abschiebemaßnahmen aus Kitas, Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen heraus durchgeführt?
10. Wie viele Anträge auf Abschiebehaft wurden in den Jahren 2018 und 2019 durch die Ausländerbehörde Wuppertal gestellt? Wie vielen davon wurde stattgegeben; wie viele davon wurden zurückgewiesen?
11. Wie vielen vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen wurde in den Jahren 2018 und 2019 eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25a, 25b oder 25 Abs.5 erteilt (bitte nach Jahr und Art der Aufenthaltserlaubnis aufteilen)?
12. Wie vielen vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen wurde in den Jahren 2018 und 2019 eine Ausbildungsduldung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erteilt (bitte nach Jahren aufteilen)?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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