Änderungsantrag zur Verwaltungsdrucksache VO/0389716 Begleitbeschluss zum Haushaltsplan 2016/2017 und zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2016

Antrag zur Ratssitzung, 4. Juli 2016

VO/0546/16

Um die im Erlass des Innenministeriums vom 10.12.2014 formulierte Vorgabe zu erfüllen, soll für den Fall, dass die vom Bund in Aussicht gestellte dauerhafte Entlastung der Kommunen ab dem Jahr 2018 nicht zu den hieraus in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Erträgen führen sollte, eine Erhöhung der Hebesätze der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der Vergnügungssteuer in dem Umfang, der für den Haushaltsausgleich notwendig ist, vorgenommen werden.

 VO/0546/16

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:

Um die im Erlass des Innenministeriums vom 10.12.2014 formulierte Vorgabe zu erfüllen, soll für den Fall, dass die vom Bund in Aussicht gestellte dauerhafte Entlastung der Kommunen ab dem Jahr 2018 nicht zu den hieraus in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Erträgen führen sollte, eine Erhöhung der Hebesätze der Gewerbesteuer und eine Erhöhung der Vergnügungssteuer in dem Umfang, der für den Haushaltsausgleich notwendig ist, vorgenommen werden.

Auf die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B wird verzichtet.

Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                      Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                          Fraktionsvorsitzender