Anfrage Gutachten Natursandsteinmauer Döppersberg

Anfrage zur Ratssitzung, 22. Juni 2020

VO/0569/20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

da in der Sitzung der Planungs- und Baubegleitkommission einige Fragen nicht abschließend geklärt werden konnten, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Laut vorgelegtem Gutachten besteht „Gefahr für Leib und Leben“, da „permanent“ Bruchstücke herunterfallen. Wer trägt die politische Verantwortung, dass die Mauer „entgegen den Regeln der Technik errichtet“ wurde (S. 46)?

Das Gutachten zitiert ein Merkblatt bei zu den Materialeigenschaften und mit Hinweisen auf die Bautechnik und folgert „Wenn quasi der eigene Zweckverband der Steinbruchbesitzer solche Warnungen und Hinweise herausgibt, dann sollten sich daran auch alle Verarbeiter tunlichst halten.“(S.43) Schließen Sie sich dieser Schlussfolgerung an? Wie hat die Bauverwaltung dafür Sorge getragen, dass dies geschah?

Auch wenn juristisch eindeutig geklärt werden könnte, dass die ARGE Döppersberg der beteiligten Baufirmen die alleinige Verantwortung für die Bauausführung bis zum Zeitpunkt der Übergabe hat, ist die Aussage richtig, dass „die Bauüberwachung nicht  Aufgabe der Baubehörde bzw. des von ihr beauftragten Planungsbüros“ sei?

Was ist die Konsequenz aus der Aussage des Gutachtens, dass mit dem Abplatzen von immer mehr Stein-Teilen „die Schutzwirkung der Imprägnierung hinfällig ist“ (S. 44)?

Welche Konsequenz zieht die Verwaltung aus der Aussage des Gutachtens, es „muss zunächst auch die dieser Konstruktion zu Grunde liegende Statik hinterfragt werden.“ (S.49)?

Welche Planungen und Kostenschätzungen hat die Verwaltung, da nach Aussage des Gutachters die Mauer „vor dem Erreichen der ihr zugedachten Lebensdauer rückgebaut und erneuert werden muss“. (S. 50)

Schließen sie sich der in der Kommissionssitzung am 2.6.2020 geäußerten Auffassung der Bauverwaltung an, dass die Verhängung der Mauer als Sicherung ausreicht und die Absperrung eines breiteren Streifens am Fuße der Mauer derzeit unnötig sei?

Wie erklären Sie den Sachverhalt, dass einem Steinbruchbesitzer aus Sprockhövel die Baumängel an der Mauer nach bloßem Augenschein auffielen und diese aber den Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereich 1 - Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr, Umwelt der Stadt verborgen blieben?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                Fraktionsvorsitzender

Hier die Antwort der Verwaltung