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Anfrage Zertifizierte Nachhilfe

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie u. Gesundheit, 26.4.17

VO/0218/17

Zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche gehört auch die Finanzierung von Nachhilfe durch das Jobcenter. Eltern können die Nachhilfe beantragen, wenn von der Schule ein Bedarf festgestellt wurde. Nach der Bewilligung durch das Jobcenter suchen sich die Eltern einen Anbieter – Nachhilfeschulen, ehemalig Lehrer*innen oder Studierende -, der dann mit dem Jobcenter seine Leistungen abrechnet.

VO/0218/17

Sehr geehrter Herr Wessel,

zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche gehört auch die Finanzierung von Nachhilfe durch das Jobcenter. Eltern können die Nachhilfe beantragen, wenn von der Schule ein Bedarf festgestellt wurde. Nach der Bewilligung durch das Jobcenter suchen sich die Eltern einen Anbieter – Nachhilfeschulen, ehemalig Lehrer*innen oder Studierende -, der dann mit dem Jobcenter seine Leistungen abrechnet.

Unterliegen die Anbieter bestimmten Qualitätsstandards? Wenn ja, wer legt die Standards fest und überprüft sie? Wenn ja, bitten wir um einen Bericht über die Inhalte der Qualitätsstandards. Wenn ja, werden die Eltern bei der Antragsabgabe von den Mitarbeitenden des Jobcenters, darauf hingewiesen, dass sie sich an einen zertifizierten Anbieter wenden müssen, damit das Jobcenter die Kosten für die Nachhilfe übernimmt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Cemal Agir

Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

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