Anfrage Mittelverwendung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
VO/0050/14
in der Antwort der Landesregierung vom 31. Juli 2013 zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW, Drucksache 16/3408, werden die um 5,4% erhöhten Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft, die Wuppertal erhalten hat, für 2011 mit 5.722.734,35 Euro und für 2012 mit 5.985.493,47 Euro angegeben. Wie hoch ist der Betrag im Jahr 2013?
VO/0050/14
Sehr geehrter Herr Norkowsky,
in der Antwort der Landesregierung vom 31. Juli 2013 zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW, Drucksache 16/3408, werden die um 5,4% erhöhten Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft, die Wuppertal erhalten hat, für 2011 mit 5.722.734,35 Euro und für 2012 mit 5.985.493,47 Euro angegeben. Wie hoch ist der Betrag im Jahr 2013?
Die für Wuppertal entstandenen Kosten werden für 2011 mit 1.379.322,85 Euro angegeben. Ist der Differenzbetrag von 4.343.412 Euro vollständig in den städtischen Haushalt, d.h. für Hilfen zur Erziehung, eingeflossen oder wurden Gelder für Maßnahmen des BuT nach 2012 übertragen?
Über die Zweckgebundenheit der Übertragung nichtverausgabter Mittel gibt es zwischen dem Kämmerer der Stadt Wuppertal und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wie ist der Sachstand?
Für 2012 werden die Kosten mit 2.933.610,67 Euro angegeben. Hier entsteht ein Betrag für nicht verausgabte Mittel von 3.051.828 Euro. Wurden auch diese in den städtischen Haushalt eingestellt? Wenn ja, in welchen Bereichen? Oder wurden sie für Maßnahmen aus dem BuT nach 2013 übertragen?
Wie hoch sind die entstandenen Kosten aus dem BuT für 2013?
In seinem Schreiben vom 17. Dezember 2013 geht der Minister für Arbeit, Integration und Soziales davon aus, dass die nichtverausgabten Mittel der Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013, als auch die nichtverausgabten Mittel für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden könnten, um die Schulsozialarbeit für 2014 weiter zu finanzieren.
Wie hoch waren die erhaltenen Bundesmittel für die Schulsozialarbeit in den Jahren 2011, 2012 und 2013?
Wie hoch waren die entstandenen Kosten für die Schulsozialarbeit in den Jahren 2011, 2012 und 2013?
Darüber hinaus bitten wir um eine Aufstellung der verausgabten Mittel nach dem Bildungs- und Teilnahmepakets für Kinder und Jugendliche nach § 28 SGB II, § 6 BKGG, §§ 34 und 42 Nr. 3 SGBXII und dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Jahre 2012 und 2013. Aufgegliedert jeweils nach:
Schul- und Kita-Ausflüge
Mehrtägige Klassenfahrten
Schulbedarf
SchülerInnenbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung
Soziale/kulturelle Teilhabe
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Cemal Agir
Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit
Verwandte Nachrichten
- Wird auch in Wuppertal die Chance auf Teilhabe vertan?
- Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT)
- Anfrage Zertifizierte Nachhilfe
- Antrag: Schulsozialarbeit muss bleiben
- Schulsozialarbeit mit städtischen Mitteln weiterführen
- Mittelverwendung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
