Sitzung des Rates am 17. Dezember 2018 zu TOP 11.16, VO/1095/18, Anhängiges Berufungsverfahren Stadt Wuppertal / Athletic Sport Spponsoring GmbH (ASS) – hier Aspekt der Streitverkündigung.

Auf Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen, so dass die Rede nicht gehalten werden konnte.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

vom Rat wird heute verlangt, auf die Streitverkündung gegenüber städtischen Beschäftigten und der Geschäftsführung der Wuppertal Marketing GmbH (WMG) zu verzichten.

Das hätte zur Folge, dass die Stadt faktisch auch in Zukunft keinerlei Regressansprüche geltend machen kann.

Auch dann nicht, wenn es in dieser Angelegenheit zu rechtskräftigen Verurteilungen kommen sollte.

In der Begründung der Vorlage wird behauptet, dass nicht einmal der Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens gemacht werden könne.

Ich frage mich: Warum ist man in dieser Frage so sicher?


Schließlich laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen ASS Bochum/Stadt Wuppertal noch.

Dem Ergebnis sollte man nicht vorgreifen, sehr geehrte Damen und Herren!

Das Urteil des Landgerichts Bochum kommt zu der Auffassung, dass das Geschäft mit ASS rechts- und sittenwidrig war.

Sittenwidrig heißt: Ein solches Geschäft Zitat „widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“. Zitat Ende

Zitiert nach: Gabler Wirtschaftslexikon.

Es stellt sich für mich die Frage: Warum ließen leitende Beamte der Stadt und Geschäftsführung der WMG dieses Anstandsgefühl vermissen?

Warum wussten sie nicht, dass dieses Geschäft mit grundlegenden Wertungen unserer Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren war?

In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass der Vertrag mit ASS 2004 zustande gekommen ist und es in der Folgezeit zahlreiche Personenwechsel und organisatorische Veränderungen gegeben hat, so dass man nicht mehr ohne Weiteres erkennen konnte, welche Prüfungspflichten bei wem verblieben sind.

Das kann doch wohl nicht wahr sein, denn wenn aufgrund von Personenwechsel und organisatorischen Veränderungen nicht mehr klar ist, wer für welche Aufgaben zuständig ist - dann müsste man sich über den Zustand der Verwaltung Sorgen machen.

Solche Sorgen mache ich mir allerdings normalerweise nicht!

Es trifft nicht zu, dass sich mit Personalwechsel und organisatorischen Veränderungen das zähe Festhalten der Stadtspitze an diesem Geschäft ohne schriftlichen Vertrag erklären lässt.

Noch im Jahr 2010 wurden die Modalitäten des Geschäfts mit ASS geprüft und geklärt. In einem Schreiben an die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der WMG stellte Dr. Slawig das Ergebnis fest: Zitat

„Die heutige Praxis ist rechtlich unbedenklich und wirtschaftlich sinnvoll und soll fortgeführt werden.“ Zitat Ende

Dr.Slawig erläuterte vor einiger Zeit im Rat, dass er dieses Schreiben so formuliert habe, weil ihm nichts Gegenteiliges bekannt war.

Rechtlich unbedenklich? Das schätzt das Landgericht Bochum ganz anders ein.

Warum wurde das Geschäft nicht noch einmal juristisch überprüft? Und zwar durch ein unabhängiges Gutachten.

War das ein Versäumnis?

Wenn ja, war das fahrlässig?

War es grobfahrlässig oder gab es Vorsatz?

Dies zu prüfen sollte die Aufgabe eines Gerichts sein und nicht die des  Rates der Stadt.

Denn wenn das Verhalten grob fahrlässig oder gar vorsätzlich war, sind wir überhaupt nicht berechtigt, auf Regressansprüche zu verzichten.

Und handelt es sich nur um bloße Fahrlässigkeit, wie in der Vorlage ausgeführt wird, hat niemand Regressansprüche zu fürchten.

Ein Verzicht auf die Streitverkündigung ist das falsche Signal!

Es wäre ein Signal dafür, dass die Mitglieder des Rats mehrheitlich an einer Aufklärung dieser dubiosen Sachverhalte nicht wirklich interessiert sind.

Aus diesen Gründen wird DIE LINKE gegen den Antrag stimmen.