Sitzung des Rates am 12. März 2018 zum Tagesordnungspunkt 4.9, VO/0214/18 Wirtschaftlichkeitsberechnungen zum Geschäft ASS-WMG

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

es ist schon erstaunlich welche Aufregung es um einen in der Sache sehr simplen Antrag gibt. Es scheint, wenn es um das Geschäft der Stadt mit ASS Bochum geht, liegen die Nerven blank.

Es ist bemerkenswert, wenn eine Partei, die sich in der Vergangenheit Dinge wie Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat, bei Daten, die in der Begründung unseres Antrags angeführt werden, Geheimnisverrat wittert.

Es würde mich schon interessieren, ob Sie lieber Kollege Marc Schulz, sich dem Ergebnis des Rechtsamts anschließen können, welches keinen Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen, gemeint sind die der Verschwiegenheit bzw. Geheimhaltung, erkennen kann.

In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass Fakten nicht dadurch tatsächlich als geheimhaltungsbedürftig einzuordnen sind, weil dies die Verwaltung oder eine Ratsmehrheit so sieht.

Im Interesse des Gemeinwohls ist es durchaus, wenn Fehler und mögliches Fehlverhalten benannt werden können. Dies muss auch außerhalb nichtöffentlicher Sitzungen möglich sein.

Nun zurück zum Antrag.

Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist zur Bewertung der mehr als merkwürdigen Geschäftsbeziehungen der Stadt bzw. der   Wuppertal Marketing Gesellschaft nicht entscheidend, aber trotzdem im öffentlichen Interesse.

Entscheidend für mich ist die Tatsache, dass an ASS  Bochum Geld ohne Gegenleistung geflossen ist. Sollte dies mit Vorsatz geschehen sein, ist der Tatbestand der Untreue erfüllt und eine Angelegenheit für den Staatsanwalt.

Dies auch dann, wenn das Geschäft wirtschaftlich sinnvoll gewesen wäre. Was allerdings mitnichten feststeht.

Deshalb hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, dass die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit des Geschäfts offengelegt werden, damit diese bewertet werden können.

Die unzulässigen Anmeldungen der Fahrzeuge der Firma ASS in Wuppertal haben schließlich dazu geführt, dass es in der Vergangenheit im Straßenverkehrsamt extrem lange Wartezeiten gegeben hat, die zu viel Unmut führten.

Die Duldung bzw. das nicht Wahrnehmen der unzulässigen Anmeldepraxis wird umso unverständlicher, wenn die Stadt noch nicht einmal einen wirtschaftlichen Vorteil bei diesem Geschäft hatte.

Um Licht in diese Angelegenheit zu bringen und um etwaigen Spekulationen entgegenzutreten, hilft nur Transparenz.

Es kann nicht sein, dass es eine Berechnung gibt, die von einem Verlust von 3,58 € pro Anmeldung ausgeht und gleichzeitig behauptet wird, dass das Geschäft für die Stadt von großem wirtschaftlichen Vorteil gewesen sei.

 

Da hilft nur Eins:

Die Fakten müssen auf den Tisch!

Die Berechnungen müssen öffentlich gemacht werden!

Deshalb fordere ich Sie auf, dem Antrag der LINKEN zuzustimmen.