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Bestandsschutz über Jugendschutz: Spielhallen neben Schulen in Oberbarmen

Linksfraktion

Die Linke, BSW und Bündnis 90/Die Grünen in Oberbarmen haben eine Anfrage zu Standorten von Spielhallen gestellt. Die Verwaltung argumentiert in ihrer Antwort, dass der gesetzliche Abstandsregelung zu Schulen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie anderen Spielhallen aufgrund „besonderer Voraussetzungen“ nicht gelte. Bemühungen, am fehlenden Abstand etwas zu ändern, gibt es laut Verwaltung nicht.

Die von der Verwaltung aufstellte Liste von Spielhallen bestätigt eine Beobachtung, die jede*r in Oberbarmen machen kann: Dass sich mehrere Spielhallten in unmittelbarer Nähe zu Schulen befinden. Dennoch dürfen diese laut Verwaltung bestehen bleiben, da in diesen Fällen der Bestandsschutz greife – wie etwa im Fall der Hauptschule Hügelstraße. „Bestandsschutz ändert nichts daran, dass Kinder und Jugendliche durch die unmittelbare Nähe zu Spielhallen aktiv gefährdet werden“, kritisiert Sven Rentmeister, Bezirksvertreter für die Die Linke in Oberbarmen.

Wer über Spielhallen redet muss zwangsläufig auch die Suchtgefahr erwähnen, die von diesen Einrichtungen ausgeht. Das Bundesministerium für Gesundheit nennt als negative Konsequenzen einer Spielsucht unter anderem Verarmung und soziale Isolation sowie Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse. Spielautomaten bergen ein besonders hohes Suchtrisiko. Es reicht ein Blick in jede gewöhnliche Spielhalle, um herauszufinden, dass dort eine Vielfalt von verschiedenen Automaten zu bespielen sind. 

Jugendliche sind besonders vulnerabel – dennoch scheint es, dass der Bestandsschutz hier Vorrang vor dem Jugendschutz hat. Das kritisieren wir zutiefst und fordern die Verwaltung auf, die Problematik ernst zu nehmen und Vorschläge zu machen, wie der Jugendschutz sichergestellt werden kann.

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