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Gemeinsamer Antrag: Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie

Linksfraktion

Resolution: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, BSW

Beschlussvorschlag: 

1. Der Rat fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie zurückzunehmen. 

2. Der Rat fordert das Bundesministerium für Gesundheit sowie die zuständigen Selbstverwaltungspartner auf, die Vergütungsgrundlagen psychotherapeutischer Leistungen so zu reformieren, dass der tatsächliche zeitliche, organisatorische und dokumentarische Aufwand angemessen berücksichtigt wird. 

3. Der Rat fordert Bund und zuständige Akteure auf, die Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung an den tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungsbedarfen auszurichten sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung dauerhaft sicherzustellen. 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die aktuelle Versorgungslage in Wuppertal sowie die Auswirkungen der Kürzungen auf Gesundheits-, Sozial- und Hilfestrukturen darzustellen und kommunale Handlungsoptionen vorzulegen. 

5. Die Verwaltung prüft dabei, in welchen Versorgungslücken kommunale niedrigschwellige Unterstützungsangebote sinnvoll ergänzt werden können. 

6. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, welche bestehenden psychosozialen Angebote derzeit finanziell unter Druck stehen und welche Fördermöglichkeiten zu ihrer Stabilisierung bestehen. 

7. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits-, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Wohnungshilfestrukturen verbessert werden kann, um Versorgungslücken und Zuständigkeitsbrüche zu vermeiden 

Begründung 

1. Was ist geplant? 

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % abgesenkt. Betroffen sind insbesondere Leistungen der Richtlinienpsychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunden sowie Akutbehandlungen. 

Der Rat der Stadt Wuppertal kritisiert diese Entscheidung ausdrücklich. Die Kürzungen berücksichtigen die tatsächlichen Anforderungen psychotherapeutischer Arbeit nicht ausreichend und verschärfen bestehende strukturelle Probleme der Versorgung. 

2. Welche Auswirkungen hat das für Wuppertal? 

Bereits heute bestehen lange Wartezeiten auf Therapieplätze. Besonders betroffen sind gesetzlich Versicherte, Menschen mit geringem Einkommen, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in prekären Lebenslagen. 

Die Honorarkürzungen verstärken ökonomische Fehlanreize zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung. Es droht, dass sich der Zugang für gesetzlich Versicherte weiter verschlechtert. 

Auch in Wuppertal zeigt sich, dass rechnerische Bedarfsdeckung nicht mit tatsächlicher Versorgungssicherheit gleichzusetzen ist. Versorgungslücken, lange Wartezeiten und der Wegfall bestehender Angebote verschärfen die Lage zusätzlich. 

Unzureichende psychotherapeutische Versorgung wirkt sich unmittelbar auf die Kommune aus: Eingliederungshilfe, soziale Sicherung, Jobcenter, Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Krisendienste und Pflege geraten zusätzlich unter Druck. Viele Hilfesysteme arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. 

3. Deshalb muss sich der Rat damit beschäftigen! 

Gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes haben direkte Folgen für Städte und Gemeinden. Wenn notwendige Versorgung ausbleibt, werden Probleme und Kosten auf die kommunale Ebene verlagert. 

Der Rat stellt fest: Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen nicht zu nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Ungleichheiten und erhöhen den Druck auf kommunale Hilfesysteme. 

Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich am Bedarf der Menschen orientieren und darf nicht durch ökonomische Fehlanreize eingeschränkt werden. 

4. Wie kann die Bundesregierung daran etwas ändern? 

Die Bundesregierung kann dafür sorgen, dass: 

  • Honorarkürzungen überprüft und zurückgenommen werden,
  • realistische Vergütungsgrundlagen geschaffen werden,
  • ambulante psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht gesichert wird,
  • die Bedarfsplanung stärker an tatsächlichen Wartezeiten und regionalen Versorgungslagen ausgerichtet wird,
  • die Finanzierung psychotherapeutischer Weiterbildung dauerhaft gesichert wird,
  • Fehlanreize zulasten gesetzlich Versicherter beendet werden,
  • Kommunen bei entstehenden Folgekosten entlastet werden. 

Mit freundlichen Grüßen 

Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Wuppertal 

Bündnis 90/ Die Grünen 

Ratsgruppe BSW im Rat der Stadt Wuppertal 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen

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