Gemeinsamer Antrag: Beratungen von Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW
Beratungen von Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP/WfW beantragen, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
Anregungen nach § 24 GO NRW, die eine Behandlung in den politischen Gremien erfordern, sollen – angelehnt an die Regelung in § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal - grundsätzlich spätestens drei Monate nach ihrem Eingang in der nächstmöglichen ordentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten werden.
Begründung:
In der Geschäftsordnung des Rates § 26 Abs. 4 heißt es: Die abschließende Stellungnahme zu Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der Eingabe.“ Die Einbringung von Bürgeranregungen gemäß § 24 GO NRW in die politischen Gremien erfolgt allerdings häufig erst nach Ablauf eines Jahres oder später. Die uneinheitlichen Fristen führen zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung einzelner Anliegen. Dabei handelt es sich meistens um unkomplizierte Sachverhalte, die keine intensive Prüfung durch die Verwaltung erfordern.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ben Thunecke Fraktionsvorsitzender SPD | Anja Vesper und Michael WesselFraktionsvorsitzende CDU | Denise Frings und Ulrich T. Christenn FraktionsvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen |
Diana Ertel und Till Sörensen-Siebel Fraktionsvorsitzende Die Linke | Karin van der Most Fraktionsvorsitzende FDP/WfW |
Beschluss: ungeändert beschlossen
