Anfrage Entfernung des Eigentums eines obdachlosen Menschen
VO/0698/25
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
unsere Fraktion wurde darüber informiert, dass das Eigentum eines obdachlosen Menschen entfernt wurde.
Er hatte seit einigen Monaten im Bereich der Grünfläche an der Einmündung Kasinostr./Bundesallee sein Zelt aufgebaut. Nach seiner Aussage sei es in Kenntnis von Polizei und Ordnungsamt geduldet worden. Eines Tages, als er später zurückkehrte waren alle seine Besitztümer entfernt worden.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer bzw. welche städtische Einrichtung hat das Eigentum entfernt, bzw. war dafür verantwortlich?
- Lag die Entfernung in den Händen der ESW und/oder des Ordnungsamtes?
- Mit welcher Begründung erfolgte die Entfernung des Besitzes? Auf welcher rechtlichen Grundlage konnten sämtliche Habe abtransportiert werden?
- Wurde der Besitzer über die geplante Entfernung informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, aus welchem Grund wurde auf eine Information des Eigentümers verzichtet?
- An welcher Stelle wird das Eigentum aufbewahrt und wie kann der Eigentümer seinen Besitz wieder erhalten?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende
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