Zum Hauptinhalt springen
OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Änderungsantrag zur Einführung eines gesamtstädtischen Verfahrens zur Aufgaben-, Produkt- und Prozesskritik"

Linksfraktion

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu TOP 11.18, VO/0847/26 (Einführung eines gesamtstädtischen Verfahrens zur Aufgaben-, Produkt- und Prozesskritik"; Umsetzung der HSK-Maßnahme und des Begleitantrages zum Drei-Säulen-Modell) – Antrag Die Linke

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 

die Fraktion Die Linke beantragt, der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen, den Beschlusstext zu VO/0847/26 um folgende Punkte zu ergänzen: 

„Außerdem hebt der Rat der Stadt folgende in der Begründung bereits angeführten Aspekte als Beschlüsse hervor: 

1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen Personalwirkungen des Verfahrens werden über natürliche Fluktuation, altersbedingte Abgänge, Nichtwiederbesetzung, Umsetzung und Qualifizierung realisiert. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. (Anknüpfung: Begründung Punkt 7, S. 6) 

2. Gesonderte Befassung bei freiwilligen sozialen Leistungen Bevor freiwillige soziale Leistungen in eine Prüfwelle aufgenommen werden, wird dem jeweils zuständigen Fachausschuss berichtet. Eine Einstellung oder wesentliche Reduzierung solcher Leistungen bedarf eines ausdrücklichen Ratsbeschlusses. (Anknüpfung: vorhandener Ratsvorbehalt S.10, vgl.: S.27 Konkretisierung der Beteiligung von Akteuren) 

3. Prüfung von Kontroll- und Wissensverlust bei Verlagerungen Bei jeder geprüften Aufgabenverlagerung oder Wahrnehmung durch externe Dritte werden etwaige Folgen wie Kontrollverlust, Abhängigkeiten sowie die Kosten einer möglichen Rückholung (Re-Insourcing) ausdrücklich bewertet. Ausgliederungen an private Dritte bedürfen eines Ratsbeschlusses. (Anknüpfung: Maßnahmenoption Aufgabenverlagerung S.15, vgl.: Folgekostenprüfung S. 27, vgl.: Entscheidungen des Rates S.20) 

4. Kostentransparenz des Verfahrens Der Ressourcen- und ggf. Beratungsaufwand des Verfahrens wird dem Haupt- und Personalausschuss vor der Beauftragung externer Leistungen beziffert und regelmäßig fortgeschrieben. (Anknüpfung: offener Ressourcenbedarf S. 24) 

5. Vorlage der Prüfwellen-Priorisierung Die Auswahl und Reihenfolge der Prüfwellen wird dem Haupt- und Personalausschuss vor Beginn der jeweiligen Prüfwelle zur Beratung vorgelegt. (Anknüpfung: Priorisierung bislang beim Verwaltungsvorstand, S. 9) 

6. Kopplung der Evaluierung an den Doppelhaushalt 2028/2029 Die im gemeinsamen Antrag VO/0532/26/1-Neuf. zugesagte umfassende Evaluierung erfolgt spätestens zum Doppelhaushalt 2028/2029. Der Rat wird regelmäßig (mindestens aber halbjährlich) über den Fortgang des Verfahrens informiert. (Anknüpfung: Regelmäßige Information des Rates S.10, vgl.: VO/0532/26/1_Neuf., Punkt 6, S.3) 

 

Begründung 

Die Fraktion Die Linke trägt den Grundansatz der Vorlage VO/0847/26 mit. Positiv hervorzuheben sind insbesondere das umfassende Berichtswesen an den Rat sowie die frühzeitige und prozessbegleitende Beteiligung von Personalrat, Gleichstellungsstelle und Schwerbehindertenvertretung. Damit greift die Vorlage zentrale Anliegen auf, die auch dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen vom Mai 2026 (VO/0532/26/1-Neuf.) zugrunde lagen. 

Die vorgeschlagenen Ergänzungen stellen keine neuen Forderungen dar. Sie überführen lediglich Zusagen, die in der Begründung der Vorlage und im gemeinsamen Antrag bereits angelegt sind, in den verbindlichen Beschlusstext. Ziel ist, diese Zusagen über die absehbar mehrjährige Laufzeit des Verfahrens abzusichern, damit sie nicht im Verlauf Gefahr laufen an Bedeutung zu verlieren. 

Zu Punkt 1: Punkt 7 der Begründung sieht bereits vor, Personalwirkungen „möglichst" über natürliche Fluktuation zu realisieren (vgl.: S. 6). Die verbindliche Zusage, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen, entspricht dieser Absicht und schafft für die Beschäftigten über die gesamte Laufzeit Planungssicherheit. Verlässlichkeit gegenüber der Belegschaft ist zugleich Voraussetzung für die Akzeptanz und Wirksamkeit des Verfahrens, die die Vorlage selbst als Erfolgsfaktor benennt (vgl.: S. 27f.). 

Zu Punkt 2: Der Nutzen vieler freiwilliger sozialer Leistungen zeigt sich nicht unmittelbar im jeweiligen Produkt, sondern mittelbar in vermiedenen Folgekosten an anderer Stelle. Die gesonderte Befassung des Fachausschusses stellt sicher, dass diese Wirkung vor einer Entscheidung vollständig sichtbar ist. Der Punkt konkretisiert den in der Vorlage bereits vorgesehenen Ratsvorbehalt (vgl.: S.9) für freiwillige Leistungen und die geplante Beiteiligung von Akteuren (vgl.: S.27). 

Zu Punkt 3: Aufgabenverlagerungen an Dritte können mit dem Verlust von Steuerungsfähigkeit und Fachwissen verbunden sein, dessen Rückgewinnung erfahrungsgemäß aufwendig und teuer ist. Die ausdrückliche Prüfung dieser Folgen und der Rückholbarkeit ergänzt die in der Vorlage bereits vorgesehene Folgekostenprüfung (vgl.: S.27, S.15 und S.20). 

Zu Punkt 4: Auch das Verfahren selbst bindet Ressourcen. Eine frühzeitige Bezifferung, wie sie die Vorlage ankündigt (vgl.: S. 24), ermöglicht es, Aufwand und Ertrag verlässlich ins Verhältnis zu setzen. 

Zu Punkt 5: Die Auswahl und Reihenfolge der Prüfwellen bestimmt maßgeblich die inhaltliche Richtung des Verfahrens. Eine vorgelagerte Beratung im Ausschuss ergänzt das vorgesehene nachlaufende Berichtswesen um eine frühzeitige politische Rückkopplung, ohne die verwaltungsinterne Durchführung zu berühren. 

Zu Punkt 6: Der Punkt macht die im gemeinsamen Antrag VO/0532/26/1-Neuf. zugesagte Kopplung der Evaluierung an den Doppelhaushalt 2028/2029 explizit und schafft damit Deckungsgleichheit zwischen Antrag und Umsetzung (vgl.: VO/0532/26/1_Neuf. S.3; VO/0847/26 S.10) 

 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. 

Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Wuppertal 

 

Beschluss: abgelehnt

Zurück zum Kopf der Seite