Verkaufsoffene Sonntage: Alles wie gehabt

Ratsfraktion DIE LINKE

Das Grundgesetz schützt definitiv die Sonntagsruhe, der verkaufsoffene Sonntag ist hingegen kein Menschenrecht. „Die jetzt beim Oberbürgermeister Mucke von der GroKo vereinbarte Regelung setzt die seit Jahren in Wuppertal gängige Praxis fort, die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe zu verletzen, wo es nur geht“, so kommentiert Gerd-Peter Zielezinski für die Fraktion DIE LINKE. Gegen die in Wuppertal von SPD und CDU durchgesetzte Praxis, die Sonntagsruhe aufzuweichen, hatte ver.di geklagt. Die herrschende Rechtsprechung setzt klare Grenzen: So ist eine Öffnung von Verkaufsstellen nur dann mit dem Sonntagsschutz vereinbar, wenn der Markt und nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter prägt. Dazu muss der Markt für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt. Da sich dies mit Zahlen nicht belegen ließ, hatte das Gericht den verkaufsoffenen Sonntag untersagt.

Nun soll es diese Zahlen geben. Quasi über Nacht. Denn in der gestrigen Ratssitzung war davon noch keine Rede, obwohl über diesen Tagesordnungspunkt lange und teilweise hitzig diskutiert wurde.“

Unter anderem hatte Guido Grüning für die SPD-Fraktion ausgeführt: „Wir sind dazu da, die Sonntagsruhe zu schützen und nicht mit Füßen zu treten“, und sich in teilweise scharfer Form mit dem FDP-Antrag auseinandergesetzt.

Gerd-Peter Zielinski: „Die jetzt getroffene Regelung unterscheidet sich in den Auswirkungen kaum von der ursprünglichen. Die Änderungen sind lediglich kosmetischer Art. Ausgenommen ist nur das Sortiment Lebensmittel. Die räumliche Begrenzung ist so großzügig bemessen, dass sie real gar keine ist.“

Nach der gestrigen Diskussion im Rat, hätte man eine andere Lösung erwarten können.

DIE LINKE bleibt dabei:

„Wir sind dazu da, die Sonntagsruhe zu schützen und nicht mit Füßen zu treten.“  Diesen Grundsatz sehen wir mit der angestrebten Lösung nicht erfüllt.

Wie ein Tiger zu springen und als Bettvorleger zu landen, ist nicht unsere Art. Aber da niemand gegen diese Regelung klagen wird, gilt sie als rechtskonform.