Ratssitzung 7. Dezember 2020, TOP 11.9 Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren

wie der Vorlage zu entnehmen ist, sollen wir über die Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind“ abstimmen.

Die zu beschließende Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit muss mit § 81 Abs.2 in Zusammenhang gesehen werden. Hier heißt es:

Für Beamtinnen und Beamte auf Zeit, die eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von zehn Jahren zurückgelegt haben, beträgt das Ruhegehalt, wenn es für sie günstiger ist, nach einer Amtszeit von acht Jahren als Beamtin oder Beamter auf Zeit 33,48345 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge… 

Was hier in schönstem Beamtendeutsch daherkommt, bedeutet, dass der neue Oberbürgermeister bereits nach dieser Wahlperiode in Rente gehen kann, denn es werden ihm fehlende Zeiten anerkannt. So erreicht er die vom Beamtenrecht geforderte Zeit von acht Jahren.  

Diese rechtliche Regelung ist allerdings für normale Arbeitnehmer*innen kaum vermittelbar. Sie erreichen ihren Rentenanspruch erst mit 67 Jahren und werden für die günstige Regelung, die man als Wahlbeamter erfährt, wenig Verständnis zeigen.

DIE LINKE fordert eine Änderung des Verfahrens, dass Wahlbeamte bereits nach Ablauf von wenigen Jahren – unabhängig vom Lebensalter  – in den Ruhestand gehen können, während die politischen Mehrheitsentscheidungsträger*innen den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen aufgebürdet haben, immer länger zu arbeiten.  

Allerdings begrüßt DIE LINKE, dass in öffentlicher Sitzung über die Angelegenheit  beraten wird. In der vergangenen Ratsperiode wurden die Anrechnungszeiten für den damaligen Oberbürgermeister in nichtöffentlicher Sitzung   beraten. Dies hatte DIE LINKE stark kritisiert.

Denn Transparenz sieht anders aus.