Ratssitzung 11.11.2024, TOP 6.1, VO/1220/24, Beschluss einer Hebesatzsatzung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025
und
TOP 6.1.1, VO/1373/24, Änderungsantrag zu VO/1220/24 - Beschluss einer Hebesatzung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren
Auch das linke Bündnis im Rat hält es für notwendig, bei der Festsetzung der Grundsteuer B die Einnahmen des städtischen Haushalts stabil zu halten, also ein aufkommensneutrales System zu wählen. Dies ist mit dem Modell des Landes-Finanzministeriums gewährleistet. Wir schlagen deshalb vor, dieses Modell zu übernehmen.
Wie die Beschlussvorlage auf S. 7 aufzeigt, ergeben sich daraus sogar Vorteile für Wuppertal: Die Besteuerung unbebauter Grundstücke würde steigen; das schafft einen Anreiz, Immobilien-Eigentümer für Bebauung zu interessieren. Zweitens: Die Einnahmen aus Mietwohnungs-Grundstücken würde sinken, eine wesentliche Komponente der Nebenkosten für kleine Leute könnte entlastet werden. In geringerem Umfang profitieren davon sogar Geschäftsgrundstücke.
Vielen Dank.