Ehemalige PH - Ist der Abriss alternativlos?
Im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt ergeben sich immer neue Fragen.
Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Immer mehr Bürger*innen stellen den geplanten Abriss der ehemaligen Pädagogischen Hochschule in Frage. Unsere Fraktion hat die Fragen aufgegriffen und möchte vom Oberbürgermeister unter anderem wissen, ob die Sanierungskosten auch deshalb hochgerechnet worden sind, weil man das Gelände für eine hochwertige Wohnbebauung benötigt? Bereits 2015 hat sich DIE LINKE im Rat gegen eine Nutzung des Areals für Wohnbebauung ausgesprochen. Langfristig würde eine vergrößerte Hardt-Anlage, eine grüne Insel in der Stadt, die Attraktivität für Wuppertaler*innen und auch für Tourist*innen erhöhen.“
Hier die Kleine Anfrage: Gebäude der ehemaligen Pädagogische Hochschule auf der Hardt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt haben sich für uns folgende Fragen ergeben und wir bitten um Antwort.
Wir bitten um Auflistung aller Baumängel an den Gebäuden und eine detaillierte Kostenaufstellung für deren Beseitigung.
Der Abriss der Gebäude wird unter anderem damit begründet, dass eine potentielle Asbestbelastung vorliegt, die die Sanierung der Gebäude verteuern und verzögern würde. Bei welchen Sanierungsarbeiten würden astbestbelastete Arbeiten ausgeführt werden müssen?
Die Stadt Herne hat im März 2020 eine Richtlinie zum Umgang mit asbesthaltigen Putzen, Klebern und Spachtelmassen herausgegeben. Der Verband deutscher Ingenieure aus dem Jahr 2015 (VDI) und der Arbeitskreise der Gebäude- und Immobilienwirtschaft des Städtetags NRW haben Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Asbestbelastungen herausgegeben. Allen diesen technischen Hinweisen ist eines gemeinsam: sie empfehlen nicht den Abriss des Gebäudes, sondern beschreiben geeignete Sicherheitsvorkehrungen für Sanierungsarbeiten. Solange am Putz keine Arbeiten ausgeführt werden, besteht auch keine Gesundheitsgefährdung, da die asbesthaltigen Stoffe fest eingebunden sind.
Sind diese technischen Hinweise zur Bewertung der Gebäude hinzugezogen worden?
Sind die Sanierungskosten auch deshalb hochgerechnet worden, weil man das Gelände für eine hochwertige Wohnbebauung benötigt?
Schließt die Verwaltung aus, dass, nachdem das Gelände für Schulersatzbauten nicht mehr benötigt wird, es für (hochwertige) Wohnbebauung zur Verfügung steht?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
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