Stoppt Seveso-III die Hängeseilbrücke?
DIE LINKE im Rat fragt, ob die Planungen der BuGa-Hängeseilbrücke von der Seveso-III-Richtline betroffen sein könnten.
Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Die verheerende Giftgaskatastrophe am 10. Juli 1976 in Norditalien führte zur Richtlinie 2012/18/EU, bekannt als Seveso-III-Richtlinie. Sie verhinderte 2021in Wuppertal die Aufstellung eines Bebauungsplans auf dem Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks in direkter Nachbarschaft zur Firma Bayer. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand wurde in diesem Fall nicht eingehalten.“
Für die Bundesgartenschau Wuppertal 31 ist über die sogenannte Wupperpforte eine Hängeseilbrücke geplant. Ihr Standort könnte die Gefahrenbereiche überspannen.
„DIE LINKE möchte von der Verwaltung wissen, ob und wie dieses Projekt durch die Seveso-III-Richtlinie beeinflusst werden könnte, denn die Richtline findet neben anderen Bereichen auch für öffentlich genutzte Gebäude, Verkehrswege und Freizeitgebiete innerhalb eines Gefahrenbereichs Anwendung“, begründet Zielezinski die Anfrage.