Sachstandsbericht 6. Gesamtschule

Antrag Schulausschuss, 15.2. 2011

VO/0047/11

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Gründung einer sechsten Gesamtschule (VO/0119/08) wurde die Verwaltung aufgefordert darzulegen, an welchem Standort die Schule errichtet werden kann; die Verwaltung soll auch Auskunft darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt eine neu zu errichtende Gesamtschule ihre Arbeit aufnehmen kann und zu welchen Kosten.

Sehr geehrte Frau Warnecke,

mit dem Grundsatzbeschluss zur Gründung einer sechsten Gesamtschule (VO/0119/08) wurde die Verwaltung aufgefordert darzulegen, an welchem Standort die Schule errichtet werden kann; die Verwaltung soll auch Auskunft darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt eine neu zu errichtende Gesamtschule ihre Arbeit aufnehmen kann und zu welchen Kosten.

Wir bitten um einen Sachstandsbericht, der obige Punkte beinhaltet.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Helin Argav

Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung

 

 

Anhang:

Auszug aus dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 10. März 2008

„Durchsetzung des Elternwillens – Grundsatzbeschluss zur

Gründung einer sechsten Gesamtschule

1. In Wuppertal wird eine 6. Gesamtschule errichtet.

2. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Rahmendaten und

Schlussfolgerungen aus der vorgelegten Schulentwicklungsplanung

beauftragt, alle erforderlichen Prüfungen unverzüglich vorzunehmen und

darzulegen, an welchem Standort die Schule errichtet werden kann.

3. Die Verwaltung soll Auskunft darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt

eine neu zu errichtende Gesamtschule ihre Arbeit aufnehmen kann und

zu welchen Kosten dies möglich ist.

4. Die Verwaltung prüft auch, ob die neue Gesamtschule in einer

alternativen Rechtsform errichtet und betrieben werden kann.

5. Der Bericht wird den politischen Gremien im IV. Quartal dieses Jahres

vorgelegt.“