Rücknahme der Mittelstreichungen durch die kommunale Finanzaufsicht in den städtebaulichen Maßnahmen "Soziale Stadt" und "Stadtumbau West"

Resolution zur Ratssitzung, 30.März 2009

VO/0136/09

Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Landesregierung auf zur

 

* Rücknahme der Kürzungen der Städtebaufördermittel und Realisierung aller – der investiven wie nicht investiven Projekte der Stadtteilentwicklung;

* Unterstützung finanziell schwächerer Kommunen bei der Aufgabe, nicht nur bei den „harten“, sondern auch bei den „weichen“ Standortfaktoren positive Entwicklungen voranbringen zu können;

* Einflussnahme auf Bundesebene im Hinblick auf eine grundlegende Gemeindefinanzreform, um eine faktische kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt möge folgende Resolution beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal fordert die Landesregierung auf zur

  • Rücknahme der Kürzungen der Städtebaufördermittel und Realisierung aller – der investiven wie nicht investiven Projekte der Stadtteilentwicklung;
  • Unterstützung finanziell schwächerer Kommunen bei der Aufgabe, nicht nur bei den „harten“, sondern auch bei den „weichen“ Standortfaktoren positive Entwicklungen voranbringen zu können;
  • Einflussnahme auf Bundesebene im Hinblick auf eine grundlegende Gemeindefinanzreform, um eine faktische kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten.

Arme Kommunen in diesem Land brauchen Unterstützung bei der  Entwicklung ihrer Quartiere.

Dies hatte das Städtebauministerium erkannt und städtebauliche Fördermaßnahmen in den Städten initiiert, um die Lebensqualität und Identifikation der BewohnerInnen in den Städten zu fördern. Nun müssen nach dem Willen der Bezirksregierung die Kommunen, die der Finanzaufsicht unterstehen, die Eigenmittel für die Förderung zum Schuldenabbau einsetzen. Dieses kurzsichtige betriebswirtschaftliche Denken schadet den betroffenen Kommunen und setzt Folgekosten für die Allgemeinheit nicht in Rechung. Die eingesparten Eigenmittel stehen in keinem Verhältnis zu dem abzutragenden Schuldenberg.

Das faktische Verbot von „freiwilligen“, aber für die Bevölkerung sinnvollen Leistungen für Kultur, Sport und Jugendarbeit setzt diese Bereiche mit verzichtbarem Luxus gleich.

Das Verbot lässt die Kluft zwischen armen und reichen Kommunen immer größer werden und führt zur wachsenden  Ungleichheit der Lebensbedingungen zwischen armen und besser gestellten Kommunen und Regionen. Dies ist verfassungsrechtlich nicht tragbar.

Das Verbot führt auch dazu, dass die Kommunen noch mehr als bisher zu reinen Vollstreckern zentralstaatlicher Aufgaben degradiert werden.

Die kommunale Schuldenkrise ist nicht hausgemacht. Seit Jahren verändern Bundes- und Landesregierungen die Verteilung des Steueraufkommens zu Ungunsten der Kommunen. Hinzu kommt die Übertragung gesetzlicher Aufgaben auf die Kommunen, ohne diese mit den entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten. Bergisches Land und Ruhrgebiet leiden zudem massiv unter der anhaltenden Strukturschwäche dieser ehemals stark industriell geprägten Regionen. Der gravierende Mangel an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die besonders großen Soziallasten durch hohe Langzeitarbeitslosigkeit und Verarmung, der anhaltende Bevölkerungsrückgang und der Einbruch bei dem Kommunalsteueraufkommen lassen den Kommunen keine Möglichkeit, die Schuldenberge abzutragen.

Kommunen bestehen nicht nur aus Straßen, Häusern und Infrastruktur. Ohne die in ihnen lebenden Menschen, ihr gesellschaftliches Handeln in Wirtschaft, Bildung, Kultur und Zusammenleben ist eine Stadt nur ein Haufen Steine.

Elisabeth August                    Gerd-Peter Zielezinski

Stadtverordnete                     Stadtverordneter


Beschluss des Rates:

Es wird der gemeinsamen Resolution von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 17. Februar zugestimmt.