Ratssitzung 10. Februar 2022, TOP 1.2, Antrag auf Fristverlängerung für das Bürgerbegehren "Bundesgartenschau 2031" gemäß § 26 GO NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nicht überraschend, dass SPD und FDP und nun auch CDU und Grüne den Antrag auf Fristverlängerung des Bürgerbegehrens ablehnen.

Dies ist nur konsequent, da diese Parteien schon unseren Antrag ein Ratsbürgerbegehren zum Thema Buga durchzuführen, abgelehnt haben.
Es ist bezeichnend, dass Parteien wie Grüne und CDU, die im Zusammenhang mit der Buga ständig von breiter Bürgerbeteiligung reden, die  höchste Form der Bürgerbeteiligung nämlich einen Bürgerentscheid zu diesem Vorhaben kategorisch ablehnen.

Und nun zur Fristverlängerung

Kollege Reese von der SPD lehnt eine Fristverlängerung auch deshalb ab, weil dies ein falsches Signal an die Befürworter der Buga sei. Darüber hinaus ist bekannt, dass Kollege Reese einen Bürgerentscheid nur über eine Frage wie "Soll eine Stadt Wuppertal oder Wupperberg heißen?" für sinnvoll hält.

Kollege Schmidt von der FDP merkt an, dass die Hürde von 10630 Unterschriften nicht so hoch sei. Eigentlich sollte die FDP wissen, dass das doch eine ziemliche Menge ist. Denn bei Kommunalwahlen hat die FDP in den letzten Jahrzehnten noch nicht annähernd  eine solche Stimmzahl erreicht. Dies obwohl diese Stimmen nicht bei Wind und Wetter und unter Pandemiebedingungen auf der Straße gesammelt werden mussten.

Die vorgenannten Parteien und die Verwaltung verweisen darauf, dass eine Fristverlängerung eines Bürgerbegehrens nur zulässig sei, wenn das Land eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt habe.

Dass eine pandemische Lage das demokratische Recht einen Bürgerentscheid zu erwirken, massiv einschränkt, wollen sie nicht gelten lassen.

Dass es aber auch ganz anders geht, zeigt das Beispiel Mönchengladbach.

Dort hat die CDU, Kollege Kinneke, wegen der Pandemischen Lage eine Fristverlängerung von 6 Wochen für ein Bürgerbegehren beantragt.
Konnte sich aber gegen SPD, Grüne und FDP nicht durchsetzen.

Geeinigt hat man sich schließlich auf eine Fristverlängerung von 12 Tagen.

Ich zitiere aus einer gemeinsamen Erklärung von SPD, Grüne und FDP:

Die Rechtslage ist weiterhin unklar. Die Verordnung spricht von einer epidemischen Lage. Diese wurde jedoch nicht durch Bund oder Land beschlossen. Gleichzeitig hat uns die Pandemie samt ihren Auswirkungen weiterhin fest im Griff. Die jüngsten Kontaktbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen erschweren das Sammeln von Unterschriften. Bei einer Verlängerung sind aber keine rechtlichen Nachteile erwartbar. Deshalb entscheiden wir im Zweifel für die Bürgerinnen und Bürger“, so der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Achim Wyen.

Ja, in Mönchengladbach ist nur eine Fristverlängerung von 12 Tagen beschlossen worden.

Auch in unserer Nachbarstadt Haan wurde eine Fristverlängerung von 6 Wochen beantragt.

Angesichts der coronabedingten Schwierigkeiten bei der Unterschriftensammlung empfahl die dortige Verwaltung, dem Antrag zu entsprechen; gem. § 9 der Bürgerentscheid DVO sei eine Verlängerung bis zu 6 Wochen statthaft.

Laut Niederschrift über die 4. Sitzung des Rates der Stadt Haan am Dienstag, dem 29.06.2021 wurde dies einstimmig beschlossen.

Schade, dass eine solche Lösung in Wuppertal nicht möglich ist, da die Befürworter der Buga befürchten, dass eine Mehrheit der Bürger:innen bei einem Bürgerentscheid sich gegen diese Buga aussprechen könnten.