Keine BUGA-Mitbestimmung: Ein Schlag vor den Kopf

Ratsfraktion DIE LINKE

„Die neue Möhre, die jetzt den Esel motivieren soll, nennt die Verwaltung „zielgenaue und adressatenbezogene Bürgerbeteiligung", aber was soll dann noch mitbestimmt werden? Die Ablehnung der Forderung nach einem Bürgergutachten vor der abschließenden politischen Entscheidungsfindung ist ein Schlag vor den Kopf jener, die an eine neue politische Kultur in der Stadt glauben“, bewertet Bernhard Sander, für DIE LINKE im Rat zuständig für Stadtentwicklung, den Vorgang.

Die Ablehnung eines ständigen Bürger*innenrats zur Planung der Bundesgartenschau, begründet die Verwaltung damit, dass der Gestaltungsspielraum in erster Linie durch die Politik definiert werde. Sie lege fest, welchen Spielraum sie den Bürger*innen in einem Beteiligungsverfahren offenlässt.

Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Die BUGA-Gegner*innen konnten sich im Bürgerentscheid vor allem deswegen nicht durchsetzen, weil viele glaubten, sie könnten an der Gestaltung der BuGA noch weitreichend mitwirken zu können. Diese Illusion beseitigt nun die Verwaltungsspitze und zeigt, dass es in der vielbeschworenen Bürger*innenbeteiligung nur den üblichen, für Bauplanung vorgesehenen Weg geben soll. Die vorgeschobene Begründung zeigt, wie bevormundend an der Verwaltungsspitze gedacht wird. Die Verwaltungsspitze sagt: Niemand habe doch die Zeit sich über einen so langen Zeitraum bis 2031 zu verpflichten. Dabei sind die ersten Jahre entscheidend für die Konzeption und nicht so sehr die folgenden Jahre mit der Ausführung. Aber genau aus dieser Phase will man die Bürger*innen heraushalten. Deshalb unterstützt DIE LINKE einen gelosten Bürger*innenrat, der die Stadtgesellschaft vertritt. Von den Möglichkeiten und Risiken dieses Großprojekts sind alle Wuppertaler*innen betroffen.“

Von Seiten der Verwaltung heißt es in der Ablehnung des Bürgerantrags, man warte auf das Vertragswerk (nicht etwa auf den Entwurf als Verhandlungsgrundlage). Dann wird das Konzept konkretisiert – unter Ausschluss einer Bürgerbeteiligung. Die findet erst im späteren üblichen Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines Bauleitplanverfahrens ab, wie es auch schon am Döppersberg praktiziert wurde. Im ersten Fall liegt die Verantwortung für die Durchführung und für den Erfolg der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich beim Vorhabenträger – also bei der BUGA-Gesellschaft. Im zweiten Fall beschränkt sich die Beteiligung auf einwendungsberechtigten Gruppen: Kampfmittelräumdienst, Betreiber von Überlandleitungen, Anlieger usw. Verwaltung und Rat bleiben bei Überprüfung und Bewertung Herr des Verfahrens. Mitgestaltung ist ausgeschlossen.

Das Finanzargument ist ebenfalls vorgeschoben: Man will 70 Millionen Euro ausgeben, allein 1,5 Millionen pro Jahr in den ersten fünf Jahren für Planung. Die üblichen Beteiligungsverfahren - wie alle Demokratie - kosten einmalig einen Bruchteil davon.