Gemeinsame Resolution: Wuppertal wird sicherer Hafen

Gemeinsame Resolution von CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zur Ratssitzung am 1.3.21g

VO/0295/21


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


die o.a. Fraktionen beantragen, der Rat der Stadt möge folgenden Beschluss fassen:

Der Rat der Stadt Wuppertal beschließt, dass


1. Wuppertal sich bereit erklärt, in Not geratene Flüchtlinge aufzunehmen,
2. dass soweit möglich und nötig, Personengruppen aus Seenot Geretteter
aufgenommen werden,
3. NRW-Minister Dr. Stamp gebeten wird, sich bei der Bundesregierung für die
Aufnahme von aus Seenot geretteter Flüchtlinge (z.B. von Sea-Watch 3)
einzusetzen. Dies im Besonderen in den Kommunen, die sich dazu bereit erklärt
haben,
4. er an die Bundesregierung appelliert, sich weiterhin für die Bekämpfung der
Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere
Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit,
5. er die Bundesregierung auffordert, zügig eine politische Lösung bzgl. der
Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot
geretteten Flüchtlingen auf europäischer Ebene, z.B. durch eine Neuauflage des
Relocation-Programms mit deutlich verringerten Aufnahmehürden,
herbeizuführen,
6. er das NRW-Flüchtlingsministerium und das Bundesinnenministerium bittet, die
Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AufenthG
für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen und auszuschöpfen.


Begründung:


In den vergangenen 20 Jahren sind viele Tausend Menschen bei ihrer Flucht über das
Mittelmeer gestorben. Allein 2018 sind nach IOM-Angaben 2.241 Opfer dokumentiert.
Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher sein.
Die Regelungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, u.a. auch Art. 3 EMRK
(Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung)
sowie das Verbot der Ausweisung oder Zurückweisung politisch Verfolgter (Art. 33
Genfer Flüchtlingskonvention) gelten auch im Mittelmeer.
Die EU-Staaten (und auch Schiffe) sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten und
umzusetzen. Es sollten seitens der EU und damit auch Deutschlands dementsprechende
Anstrengungen unternommen werden, Menschen aus Seenot zu retten. Das
Recht auf Leben geht allem anderen vor.
Die faktische Verschiebung der europäischen Grenzen nach Nord- bzw. Westafrika und
in die Subsahara und das Paktieren mit instabilen oder korrupten Staaten begünstigen
weitere Menschenrechtsverletzungen und auch Machenschaften von Schlepperbanden.
Wer Schleppern wirklich das Handwerk legen will, muss in diesen Ländern Demokratie
und soziale Gerechtigkeit stärken und vor allem für sichere Fluchtwege sorgen.
Die geretteten Menschen müssen auf die EU-Staaten gerecht verteilt werden. Eine
solche Verteilung findet gegenwärtig nicht statt. Nach BMI-Angaben wurden 208 lediglich
115 aus Seenot gerettete Menschen in Deutschland aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen


Ludger Kineke Caroline Lünenschloss Klaus Jürgen Reese Yazgülü Zeybek
Paul Yves Ramette Gerd-Peter Zielezinski Susanne Herhaus
Fraktionsvorsitzende