Frauen in Aufsichtsräten, Vorständen und sonstigen Gremien - auch bei den städtischen Töchtern?

Anfrage Ausschuss für Gleichstellung, 25.4.2012

VO/0214/12

Inwieweit sind die Aufsichtsräte der städtischen Töchter (insbesondere die mit einer städtischen Beteiligung von über 50 %) geschlechtergerecht besetzt? Bitte nach ArbeitnehmerInnen und Anteilseignerseite differenzieren.

 

2. Anlässlich der Vorstellung des 2. Frauenförderplans für die Stadtverwaltung Wuppertal am 1. März 2007 wurde angekündigt, dass zukünftig auch eine Berichterstattung zu den Eigenbetrieben der Stadt erfolgen sollte. Wann darf mit der Vorlage des ersten Berichts gerechnet werden? Gibt es darüber hinaus Berichte über Frauenförderpläne aus anderen Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist?

 

3. Was wird von Seiten der Kommune unternommen, um das Missverhältnis von Frauen und Männern in Aufsichtsräten, Vorständen und sonstigen Gremien zu beseitigen?

Sehr geehrte Frau Güster,

„Seit über 60 Jahren gilt in Deutschland laut Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch lange nicht verwirklicht. Die anhaltende Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht.“ (aus der „Berliner Erklärung“ 2011)

Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sollen künftig geschlechtergerecht besetzt werden. Das fordert seit langem die EU-Kommissarin Viviane Reding. Nach zahlreichen Appellen will sie die verpflichtende Quote einführen, sollten Unternehmen nicht bis zum Sommer selbst aktiv werden. Mit der Forderung nach einer verbindlichen Quote ist Frau Reding nicht allein, auch eine ExpertInnenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat diese Forderung ebenfalls mit einer breiten Mehrheit unterstützt.

Deutschland habe "erhebliche Defizite in Sachen Gleichstellung in der Privatwirtschaft", stellten die ExpertInnen fest; die „fortdauernde Diskriminierung“ schade den Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt, Bildungsinvestitionen würden vergeudet und kreative Potenziale gingen verloren.

Damit diese Potenziale nicht länger vergeudet werden, haben prominente Frauen aus allen Parteien, Wirtschaft und Verbänden eine Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte gefordert. Mit der "Berliner Erklärung" wollen sie die Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt. Deshalb haben sie sich in einem überparteilichen und gesellschaftlichen Bündnis zusammen geschlossen, um im Konsens gemeinsam der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen. Diese Erklärung haben außer Frau Ministerin von der Leyen rund 15.000 Menschen mitgezeichnet.

Aber nicht nur in der Privatwirtschaft gibt es erheblichen Handlungsbedarf. Auch in politischen Gremien sind Frauen noch immer unterrepräsentiert. In den deutschen Kommunalparlamenten sind nur ca. 25 % Frauen.

Im Wuppertal sieht es nicht anders aus: Im Rat der Stadt sitzen 48 Männer und nur 23 Frauen.

Daher erstaunt es nicht, dass auch in den Aufsichtsräten der städtischen Töchter der weit überwiegende Teil männlich ist. 

Aus diesem Grund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.    Inwieweit sind die Aufsichtsräte der städtischen Töchter (insbesondere die mit einer städtischen Beteiligung von über 50 %) geschlechtergerecht besetzt? Bitte nach ArbeitnehmerInnen und Anteilseignerseite differenzieren.

2.    Anlässlich der Vorstellung des 2. Frauenförderplans für die Stadtverwaltung Wuppertal am 1. März 2007 wurde angekündigt, dass zukünftig auch eine Berichterstattung zu den Eigenbetrieben der Stadt erfolgen sollte. Wann darf mit der Vorlage des ersten Berichts gerechnet werden? Gibt es darüber hinaus Berichte über Frauenförderpläne aus anderen Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist?

3.    Was wird von Seiten der Kommune unternommen, um das Missverhältnis von Frauen und Männern in Aufsichtsräten, Vorständen und sonstigen Gremien zu beseitigen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Albel

Mitglied im Ausschuss für die Gleichstellung

Hier die Antwort der Verwaltung