Antrag Geflüchtete integrieren – Dokumentenfrage klären

Anfrage zu Sitzung des Integrationsrats, 12. Septembeer und Ratssitzung, 25. September 2017

VO/0673/17

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrter Herr Lindh,

der Integrationsrat und der Rat der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die ungelösten Dokumentenfragen bei Eheschließungen und anderen Standesamtsangelegenheiten im Sinne der Geflüchteten ohne Originalidentitätsdokumente geklärt werden.

Begründung:

Viele der bei uns lebenden geflüchteten Menschen verfügen über Personaldokumente.

Anderen wurden sie aber auch auf den verschiedenen Fluchtwegen von Schleppern aus unterschiedlichen Gründen wie Zwangsarbeit, Prostitution, Erpressung u.a. abgenommen. Daher wurden ihnen Ersatzdokumente ausgestellt, die auf den Angaben der Geflüchteten beruhen.

Diese Ersatz-Dokumente gelten bei den allermeisten Behördenvorgängen, allerdings nicht für das Standesamt bei Eheschließungen. Dort verlangt der Gesetzgeber die vollständige Dokumentenbeibringung, die von Pass bzw. Identitätskarte bis zur Geburtsurkunde oder einem Auszug aus dem Personenstandsregister des Herkunftslands reichen. Sollten die Heiratswilligen bereits geschieden sein, müssen sie ebenfalls die Heirats- und Scheidungsurkunden der Vorehe beibringen – und das immer im Original einschl. einer beglaubigten Übersetzung.

Wenn also ein geflüchteter Mensch ohne Originalpass oder Originalidentitätskarte heiraten möchte, ist ihm das nach unserer Rechtsordnung verwehrt, weil ihm die notwendigen Dokumente fehlen. Diese lassen sich auch nicht in einem aufwändigen Verfahren durch einen Anwalt im Herkunftsland beschaffen, weil dieser seine Original-Identitätsdokumente beibringen muss, um solche Dokumente für Dritte beantragen zu können.

Dem geflüchteten Menschen ist es zwar möglich, in der Botschaft seines Herkunftslandes Ersatzpapiere zu beantragen, allerdings verliert er oder sie während dieses Aufenthalts in der Botschaft zeitgleich seinen Asylstatus nach § 72 Asylgesetz, „(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen, wenn der Ausländer 1. sich freiwillig durch Annahme oder Erneuerung eines Nationalpasses oder durch sonstige Handlungen erneut dem Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, unterstellt“.

Insofern sind Menschen ohne Originalidentitätsdokumente in Deutschland von der Eheschließung ausgeschlossen, deren Kinder gelten als unehelich und die Väter müssen in einem mühevollen Prozess die Vaterschaftsanerkennung beantragen, was ein hohes Maß an Behördenverständnis voraussetzt. Die Einstufung in Steuerklasse 3 bleibt ihnen damit auch dauerhaft verwehrt.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                      Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                          Fraktionsvorsitzender

und Mitglied im Integrationsrat

 

Georgina Manfredi                             Mefmet Veliji

Mitglied im Integrationsrat                  Mitglied im Integrationsrat