Anfrage Kündigung von Eingliederungsvereinbarungen

Anfrage zur Ratssitzung, 9. Juli 2018

VO/0529/18
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Bezieher*innen von ALG II müssen mit dem Jobcenter befristete Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Diese Eingliederungsvereinbarungen können aus verschiedenen Gründen gekündigt werden.

1.) Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren die Eingliederungsvereinbarungen gekündigt?

a. von Seiten des Jobcenters

b. von Seiten der ALG II-Bezieher*innen

 

2.) Mit welchen Begründungen wurden die Vereinbarungen aufgekündigt?

a. von Seiten des Jobcenters

b. von Seiten der ALG II-Bezieher*innen

 

3.) Wie oft wurde Widerspruch gegen die Kündigungen eingelegt?

a. von Seiten des Jobcenters

b. von Seiten der ALG II-Bezieher*innen

c. wie oft war ein Widerspruch erfolgreich?

 

4.) Wie oft wurde ein Verwaltungsakt angeordnet, falls ein ALG2 Bezieher die Eingliederung nicht unterschreibt?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                                    Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender