Anfrage Eingesparte Sozialleistungen von Hartz IV in Wuppertal

Anfrage zur Ratssitzung, 17. Februar 2020

VO/0047/20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat eine umfassende Anfrage zum Komplex nicht in Anspruch genommener Sozialleistungen und nicht gezahlter KdU im SGB II gestellt.

Hartz IV – offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Arbeitslosengeld II – soll das Existenz- und Teilhabeminimum sichern, das nach Ansicht der Fragesteller durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantiert ist. Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts wird an vielen Stellen gespart. Dazu gehört, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum bei der Berechnung grundsätzlich nach unten ausschöpft. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Jahr 2014 die Leistungshöhe als „noch verfassungsgemäß“ bewertet. Die geltenden Beträge werden nach Ansicht der Fragesteller methodisch unzulässig kleingerechnet, unter anderem durch die Vermischung des Statistikmodells mit Warenkorb-Elementen (Diakonie, Stellungnahme vom 8. November 2016, Der Paritätische, Expertise Regelbedarfe 2018). An anderen Stellen hat der Gesetzgeber sich nach Ansicht der Fragesteller um Entscheidungen gedrückt und stattdessen den schwammigen Begriff der „angemessenen“ Leistungshöhe verwendet. Damit wird den ausführenden Instanzen – Kommunen und Jobcentern – die Verantwortung übergeholfen, obwohl diese oft nur über ein knappes Budget verfügen. Dies führt zu der Wohnkostenlücke, also zur Gewährung von zu niedrigen Wohnkosten.

Ergebnis: Die Quote der Nicht-lnanspruchnahme von SGB II - und SGB XII – Berechtigten liegt zwischen 33 - 49 %.

Zudem wurde bei jedem Jobcenter einzeln abgefragt, wie hoch die Differenz von laufenden tatsächlichen und laufenden anerkannten Kosten der KdU ist (kann also in der Antwort Jahr für Jahr für jedes JC angesehen werden), im Jahr 2018 belief sich diese „Wohnkostenlücke“ auf bundesweit 538 Millionen Euro. Diesen Betrag mussten sich Hartz-IV-Betroffene im Jahr 2018 vom Munde absparen.

Auf die wichtige Fragestellung, in welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei?
Darauf wurde geantwortet: Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche Differenz  zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung je betroffener Bedarfsgemeinschaft (Unterkunftsart Miete) bei 985 Euro für das gesamte Jahr, das bedeutet im Monat 82,03 EUR. 

Alles weitere auf der Seite von Katja Kipping unter: https://www.katja-kipping.de/de/article/1617.wenn-es-hei%C3%9Ft-zwangsumzug-oder-die-miete-vom-munde-absparen.html

Zusätzlicher Download der Antwort der Bundesregierung: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bilanz_von_Hartz_IV_fuer_eingesparte_Sozialleistungen.pdf

 

Wir bitten die Verwaltung folgende Fragen für Wuppertal zu beantworten.

1.) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe (Gesamtwert in Euro) wurden in den Jahren 2005 bis 2018 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen? Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln

2.) Wie groß ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte bestanden dabei?

3.) In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen?

4.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen?

5.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden waren davon betroffen?

6.) In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft mit Alleinerziehenden tatsächliche Kosten nicht übernommen?

7.) Wie groß war in den Jahren 2005 bis 2018 der Anteil an Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf SGB-11-Leistungen gehabt hätten, diesen aber nicht geltend machten?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                          Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende                      Fraktionsvorsitzender

 

Hier die Antwort der Verwaltung