Ergänzungsantrag zum TOP 11.1.1. und 11.1.2., VO/0054/17 „Rechtliche Prüfung überprüfen – Erkundigungen in Duisburg einziehen„

Antrrag zur Ratssitzung, 10. Juli 2017

VO/0558/17

Der Rat beschließt einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid mit der Maßgabe, dass sich die Verwaltung bei der Stadt Duisburg kundig macht, wie das Verfahren rechtssicher gemacht werden kann.

VO/0558/17


Die FDP-Fraktion hatte mit VO/0054/17 „Freiwilliger Ratsbürgerentscheid in Sachen Seilbahnprojekt“ genau das beantragt, was der Intention eines Ratsbürgerentscheids entspricht und auch in der Stellungnahme der Verwaltung ausgeführt wird:  „Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese - ganz gleich wie sie ausgeht - zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.“ (Stellungnahme der Verwaltung)

Die Wuppertaler Verwaltung kommt nun in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, ein freiwilliger Ratsbürgerentscheid nicht möglich sei. Dem widerspricht aber z.B. das Handeln der Stadt Duisburg.

Daher möge der Rat der Stadt Wuppertal beschließen:

Der Rat beschließt einen freiwilligen Ratsbürgerentscheid mit der Maßgabe, dass sich die Verwaltung bei der Stadt Duisburg kundig macht, wie das Verfahren rechtssicher gemacht werden kann. Sollte die Duisburger Bewertung zu dem Resultat kommen, dass ein freiwilliger Ratsbürgerentscheid auch in Bausachen möglich ist, kann dem Antrag der FDP-Fraktion vom 17.1.2017 gefolgt werden.

Begründung:

Auf die Idee, Abstimmungen FREIWILLIG einzuleiten, sich auf das Bürger*innenvotum zu verpflichten, mehr Bürger*innenbeteiligung zu wagen, sind bekanntlich auch andere Kommunen in höchst umstrittenen Projekten gekommen: z.B. die Stadt Duisburg, die gleichzeitig mit der Bundestagswahl und der OB-Wahl im September eine solches Bürger*innenvotum einholt zur Bebauung des Loveparade-Geländes mit einem FOC. Dabei geht die Verwaltung in Duisburg davon aus, dass sie am Abstimmungstag in den Wahllokalen neben die Urnen für die Bundestagswahl und die OB-Wahl auch eine Urne für den Bürger*innenentscheid aufstellen wird.

Dass es dazu unterschiedlicher Wähler*innenverzeichnisse bedarf, ist der Stadt Duisburg nach telefonischer Auskunft natürlich bekannt; dass es dazu aber unterschiedlicher Räume bedürfe, wie in der Wuppertaler Verwaltungsstellungnahme dargelegt, wird von der Duisburger Verwaltung allerdings verworfen. In Duisburg wird der Abstimmungsvorstand mit dem Wahlvorstand der beiden parallel durchgeführten Wahlen – nach unterschiedlichen Wahlrechten - identisch sein.

Die Stadt Duisburg geht nach ihrem gewählten Verfahren nur von geringen Mehrkosten aus wegen der gleichzeitigen Wahlen.

Dass der Antrag VO 2025/17 „Projekt Seilbahn – Grundsatzbeschluss“  eine Frage zulässt, die durch die Bürgerinnen und Bürger mit einem einfachen „JA“ und „NEIN“ zu beantworten ist, erscheint eindeutig. Insofern muss die Bewertung der Verwaltung im Hinblick auf das Handeln anderer NRW-Verwaltung erneut überprüft werden, wenn die Verwaltung ihre Absichten, mehr Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen ernst nehmen will.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth                          Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende              Fraktionsvorsitzender