TOP 3.8 VO/1007/22 BuGa-Bürgerrat

Rede zur Sitzung des Hauptausschusses, 1. September 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren

liebe Freund*innen von der BI,

um es vorweg zu sagen und es ist ja auch allgemein bekannt, DIE LINKE im Rat wird den Antrag auf ständige Einrichtung eines BuGa-Bürger*innenrats unterstützen und die Verwaltungsvorlage ablehnen.

Bevor ich inhaltlich für den Antrag auf Einrichtung eines Bürger*innenrats spreche, kritisieren wir, dass es doch sehr erstaunlich ist, dass erst drei Tage vor dieser Sitzung der Antrag im Ratsinformationssystem eingestellt wurde, obwohl dieser bereits am  21.06. von der BI an den Oberbürgermeister und die Fraktionen geschickt wurde.

Auch wenn, wie es von der Verwaltung  heißt, die Planungen erst am Anfang stehen und bestimmte Fragestellungen noch nicht konkret sind, sehen wir gerade in diesem frühen Stadium, die Einbeziehung der Wuppertaler*innen in dieses Großprojekt als geeigneten Zeitpunkt.

Die Wuppertaler*innen sollten von Anfang an den Planungen beteiligt werden. Die Vertreter*innen in einem gelosten Bürger*innenrat, vertreten die Stadtgesellschaft.

Ja, ein Zeitraum von neun Jahren erscheint lang und natürlich wird es unter den ausgelosten Bürger*innen eine Fluktuation geben und es sollte deshalb überlegt werden, wie der Beteiligungsprozess in Teilbereiche aufgespaltet werden kann.

Auch das Kostenargument können wir hier nicht stehen lassen. Die BuGa wird teuer, das steht schon jetzt fest.

Die tatsächlichen Kosten sind noch gar nicht absehbar. Wenn es wirklich ernst wäre mit der oft betonten Bürger*innen Beteiligung, sollten diese Kosten dafür direkt eingepreist werden und nicht als Argument gegen die Beteiligung der Bürger*innen genutzt werden.

„Bürgerräte haben als Instrument der Bürgerbeteiligung in den letzten Jahren in Deutschland und vielen anderen Ländern einen Aufschwung erlebt. Sie gelten als geeignetes Format, Bürger*innen aktiv und umfangreich an der Gestaltung eines bestimmten Themas bzw. an einer konkreten Fragestellung zu beteiligen. Sowohl das losbasierte Verfahren, das zu einer annähernden Repräsentativität des Bürgerrates beiträgt, als auch die umfassenden Informationen, die den Teilnehmenden als Grundlage für ihre Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden, sprechen für dieses Beteiligungsinstrument.“  Heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Die Verwaltung lehnt aber dennoch die Einrichtung eines ständigen Bürger*innenrates zur Begleitung und Planung der Bundesgartenschau 2031 ab.

Mit folgendem ehrlichem Argument:

„Gestaltungsspielraum wird in erster Linie durch die Politik definiert – sie legt fest, was sie selbst entscheidet und welchen Spielraum sie den Bürger*innen in einem Beteiligungsverfahren offenlässt.“

Dies steht allerdings im Gegensatz zu der immer betonten Einbeziehung der Anregungen aus der Stadtgesellschaft in die Planung der Bundesgartenschau.

Welche Bürger*innenbeteiligungen wird es geben?

Soll nur das gestaltet werden, was in der Bewerbung aufgrund Machbarkeitsstudie steht?

 Zu welchen Fragestellungen sollen die Bürger*innen Stellung beziehen?

Es gilt wohl weiterhin, was Herr Reese einst zur Bürgerbeteiligung ausführte. Nämlich, dass Bürger*innen nicht zu komplexen Fragestellungen gefragt werden sollten. Er äußerte einmal zu Bürgerbegehren, dass diese nur geeignet seien, die Frage zu beantworten, ob eine Stadt Wuppertal oder Wupperberg heißen solle.

Das heißt für den konkreten Fall, Bürger*innen entscheiden zu lassen, ob die geplante Hängebrücke hellgrau oder dunkelgrün gestrichen werden soll.

Dass eine solche Verfahrensweise dazu beitragen wird, die Akzeptanz des Großprojekts in der Stadtgesellschaft zu verbessern, bezweifeln wir.