Stadt schafft Fakten auf der Hardt

Ratsfraktion DIE LINKE

Die Ankündigung der Stadt, dass der Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt am kommenden Montag beginnen soll, stößt bei der Fraktion DIE LINKE auf großes Unverständnis.

Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Trotz der öffentlichen Diskussion um den Erhalt des Gebäudeensembles und eine mögliche Nachnutzung, will die Stadt auf der Hardt Fakten schaffen. Viele Fragen aus der Öffentlichkeit sind von der Stadt noch nicht beantwortet. Auch eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion steht noch aus. Wir fragen uns, ob die Stadt sie erst nach Abrissbeginn beantworten will. Die Fraktion DIE LINKE wendet sich entschieden gegen diesen hastigen Abriss. Die schnelle Umsetzung des Ratsbeschlusses bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass das Areal, wenn es nicht mehr als Ausweichquartier für Schulen benötigt wird, für die mögliche Bebauung mit ‚exklusivem Wohnungsbau‘ vorgehalten werden soll.“

 

Hier die Kleine Anfrage vom 1.9.2020:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt haben sich für uns folgende Fragen ergeben und wir bitten um Antwort.

Wir bitten um Auflistung aller Baumängel an den Gebäuden und eine detaillierte Kostenaufstellung für deren Beseitigung.

Der Abriss der Gebäude wird unter anderem damit begründet, dass eine potentielle Asbestbelastung vorliegt, die die Sanierung der Gebäude verteuern und verzögern würde. Bei welchen Sanierungsarbeiten würden astbestbelastete Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Die Stadt Herne hat im März 2020 eine Richtlinie zum Umgang mit asbesthaltigen Putzen, Klebern und Spachtelmassen herausgegeben. Der Verband deutscher Ingenieure aus dem Jahr 2015 (VDI) und der Arbeitskreise der Gebäude- und Immobilienwirtschaft des Städtetags NRW haben Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Asbestbelastungen herausgegeben. Allen diesen technischen Hinweisen ist eines gemeinsam: sie empfehlen nicht den Abriss des Gebäudes, sondern beschreiben geeignete Sicherheitsvorkehrungen für Sanierungsarbeiten. Solange am Putz keine Arbeiten ausgeführt werden, besteht auch keine Gesundheitsgefährdung, da die asbesthaltigen Stoffe fest eingebunden sind.

Sind diese technischen Hinweise zur Bewertung der Gebäude hinzugezogen worden?

Sind die Sanierungskosten auch deshalb hochgerechnet worden, weil man das Gelände für eine hochwertige Wohnbebauung benötigt?

Schließt die Verwaltung aus, dass, nachdem das Gelände für Schulersatzbauten nicht mehr benötigt wird, es für (hochwertige) Wohnbebauung zur Verfügung steht?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski