Resolution Tempo 30

Gemeinsamer Antrag LINKE und Bündnis90/Die Grünen, zur Ratssitzung, 8. Mai 2023

VO/0303/23/1-Neuf.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal unterstützen den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages und appellieren an den Bund, die nicht mehr umgesetzten Empfehlungen aus der 19. Wahlperiode des Bundestages zur Verkehrssicherheit nunmehr endlich umzusetzen. Dazu muss es den Städten mindestens ermöglicht werden:

  • innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen
  • ein generelles Tempolimit von 30 km/h anzuordnen und nur auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 oder eine andere stadt- und menschenverträgliche Geschwindigkeit zuzulassen.

Begründung:

Die Regelgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h. Als Geschwindigkeitsbeschränkung wird in aller Regel abschnittsweise Tempo 30 herangezogen. Je nach Ort und Topografie kann es auch andere Geschwindigkeitsbeschränkungen geben. Die Aufenthaltsqualität in den Städten wird durch Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb 50 km/h spürbar erhöht, die Leistungsfähigkeit für den Verkehr dagegen nicht eingeschränkt. Schaut man auf die Länge des Straßennetzes, dann ist Tempo 30 in den meisten Städten ohnehin bereits die Regel und nicht mehr die Ausnahme.

Der Deutsche Städtetag fordert seit langem, dass die Kommunen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Umfang, Ort und Höhe von Geschwindigkeiten in den Städten flexibel und ortsbezogen anzuordnen. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit – in der Regel Tempo 30 – muss überall durch Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung der umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange vor Ort angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit, trägt zu mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bei.

Der Deutsche Städtetag hat den Bund daher aufgefordert, die erforderlichen Anpassungen im Straßenverkehrsrecht unverzüglich vorzunehmen. Dieser Forderung schließt sich der Rat der Stadt Wuppertal an.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende