Gewässerrandstreifen, Neufassung vom 19.10.2022

Gemeinsamer Antrag zur Ratssitzung 8. November 22

VO/0663/22-Neuf.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Herren Vorsitzende,


die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE
beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

1. Die Stadt Wuppertal setzt sich dafür ein, im Rahmen der Bauleitplanung auf Flächen
an der Wupper und im Falle, dass es geboten erscheint an Nebengewässern, im
Innenbere ich und immer dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange
möglich und sinnvoll ist, einen Schutzstreifen (Orientierungsbreite fünf Meter)
beidseitig des Gewässers freizuhalten und entsprechend festzusetzen.

2. Darüber hinaus bekräftigt der Rat der S tadt seinen Beschluss aus den 80iger Jahren
(Im Zusammenhang mit dem Konzept Lebensader Wupper), entlang der Wupper vor
allem dann, wenn Bauleitplanung erfolgt, die Flächen für einen Weg entlang des
Flusses freizuhalten und nach Möglichkeit eigentumsrechtl ich zu sichern und in
sinnvollen Abschnitten den erforderlichen Ausbau zu befördern (z.B. Eintragung
eines dinglichen Rechtes im Grundbuch oder den Abschluss von städtebaulichen
Verträgen).

3. Im Außenbereich soll ein Gewässerschutzstreifen entlang von GewäsIm Außenbereich soll ein Gewässerschutzstreifen entlang von Gewässern immer sern immer dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange möglich und sinnvoll ist, dann, wenn dies im Rahmen der Abwägung aller Belange möglich und sinnvoll ist, angestrebt werden. Als Orientierungsbreite sollen hier zehn Meter gelten. Hierbei angestrebt werden. Als Orientierungsbreite sollen hier zehn Meter gelten. Hierbei sollen ggfs. Förderprogramme zur Extensivierung des Schutzstreifens oder andere sollen ggfs. Förderprogramme zur Extensivierung des Schutzstreifens oder andere UnteUnterstützungsmaßnahmen zur Stärkung der lokalen Landwirtschaft genutzt werden, rstützungsmaßnahmen zur Stärkung der lokalen Landwirtschaft genutzt werden, um etwaige wegfallende Nutzflächen für die Betriebe ausreichend zu kompensieren. um etwaige wegfallende Nutzflächen für die Betriebe ausreichend zu kompensieren.

4. Bei den landwirtschaftlichen Liegenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wuppertal Bei den landwirtschaftlichen Liegenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wuppertal befinden, wibefinden, wird darauf geachtet, dass neue Pachtverträge bzw. deren Anpassungen rd darauf geachtet, dass neue Pachtverträge bzw. deren Anpassungen bei Verlängerung entsprechend ausgestaltet werden und von Anfang an dort eine bei Verlängerung entsprechend ausgestaltet werden und von Anfang an dort eine extensive Nutzung des Schutzstreifens bei entsprechender Kompensation festgelegt extensive Nutzung des Schutzstreifens bei entsprechender Kompensation festgelegt und umgesetzt wird. und umgesetzt wird.

5. Die Verwaltung wird grundsätzlich bei entsprechenden Verfahren im Sinne der altung wird grundsätzlich bei entsprechenden Verfahren im Sinne der Beschlusspunkte 1 bis 3 in Form einer Management Summery an jeweils Beschlusspunkte 1 bis 3 in Form einer Management Summery an jeweils prominenter Stelle in den Drucksachen über den Umgang mit den beschlossenen prominenter Stelle in den Drucksachen über den Umgang mit den beschlossenen Handlungsanweisungen berichten. Handlungsanweisungen berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Arif Izgi,  Stadtverordneter,

Thomas Hahnel--Müller, Stadtverordneter,

Iris Theuermann, Stadtverordnete

Christoph Schirmer, Stadtverordneter,
Gerd--Peter Zielezinski, Stadtverordneter