Gemeinsamer Antrag Gehwegabsenkungen an Grundstückszufahrten

Gemeinsamer Antrag zur Sitzung des Verkehrsausschuss, 25. März 2025

VO/0323/25

Sehr geehrter Herr Ugurman,
die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Linkes Bündnis Wuppertal beantragen, der Ausschuss für Verkehr möge beschließen:


Die Verwaltung prüft, ob bei Gehwegüberfahrten anstatt der derzeit üblichen generellen Ab-schrägung des gesamten Gehweges die neuen Schrägborsteine verwendet werden können, wie sie z.B. bei der Umgestaltung der Straße Unterdörnen verwendet wurden
Insbesondere soll eine Stellungnahme der Verwaltung zu Kosten, Nutzen, Vor- und Nachtei-len der Schrägbordsteine, auch im Hinblick auf Entwässerung, vorgelegt werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Verkehr in seiner nächsten Sitzung bitte schriftlich vorzulegen.
Zusätzlich sind diese bitte auch dem Beirat der Menschen mit Behinderung in seiner nächs-ten Sitzung vorzulegen.

Begründung 

Eine Grundstückszufahrt ist nach den geltenden technischen Regeln und Ausbaustandards der Stadt Wuppertal von den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen herzustellen.
Nach derzeitigem Standard wird dabei der vorhandene Bordstein abgesenkt und der Geh-weg in der gesamten Breite zur Straße hin abfallend angeschägt. Dies führt vor allem bei den in Wuppertal vielfach schmalen Gehwegen zu einem für zu Fuß Gehende unangehmem Gehen. Vor allem bei Eis, Schnee, aber auch schon bei Regen kann es dabei zu Stürzen kommen, da die Überfahren i.d.R. mit Pfastersteinen, also auch einem Belagswechsel, aus-geführt werden.
Aber vor allem für Gehbehinderte mit Rollstuhl oder Rollator, aber auch schon mit Kinderwa-gen bedeutet die derzeitige Lösung eine Komforteinbuße und Gefahr. In manchen Straßenzügen entsteht bei vielen Absenkungen zudem im Längsverkehr für zu Fuß Gehende - bzw. wenn zugelassen für den Radverkehr - eine Berg- und Talfahrt. Die Querneigung bei Gehwegen soll das für die Entwässerung notwendige Maß von 2,5 % nicht überschreiten, um ein notwendiges Gegensteuern für Rollstuhlfahrer*innen zu verhin-dern. Im Bereich von Grundstückszufahrten bzw. Bordabsenkungen sind allerdings bis zu 6 % zulässig, was sehr unangenehm und gefährlich für zu Fuß Gehende ist und mit der Ver-wendung der im Foto dargestellten Bordsteinform vermieden werden kann. Die Menge des Regenwassers, die bei Starkregenereignissen über die Fahrbahn abfließen soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Straßenentwässerung, der Geländeneigung und der Ka-pazität der Entwässerungssysteme. Es gibt dabei zwar keine festgelegte Prozentzahl, da dies von den spezifischen Bedingungen und der Infrastruktur abhängt, aber eine Gesamtab-senkung der Gehwege, mit dem Entfall des Bordsteines als Barriere, ist diesbezüglich als kri-tisch anzusehen. Zudem dürfte der bauliche Aufwand und auch die damit verbundenen Kosten, die gem. § 16 i.V.m. § 20 Straßen- und Wegegesetz vom Eigentümer zu tragen sind, bei der oben vorge-schlagenen Lösung sicherlich eher geringer als höher ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen


Timo Schmidt, Verkehrspolitischer Sprecher 

Miriam Scherff, Stadtverordnete 

Harald Pauli, Verkehrspolitischer Sprecher