Aufstellung eines Inklusionsplans

Antrag an den Ausschuss für Schule und Bildung, 2. März 2010

VO/0165/10

Der Schulausschuss möge beschließen:

1. Der Schulausschuss der Stadt Wuppertal fordert die Schulverwaltung auf, innerhalb des laufenden Jahres einen Inklusionsplan auszuarbeiten und der Öffentlichkeit und den politischen Gremien vorzulegen, der die weitere Entwicklung zur schulischen Inklusion (inclusive education) vorsieht, mit dem Ziel, an den Wuppertaler Schulen eine kontinuierliche Steigerung der Inklusionsquote zu erreichen. Inklusion umfasst hohe Unterrichtsqualität und individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler, wobei die individuelle Unterstützung zum Kind gebracht wird. Der Inklusionsplan soll bis spätestens Anfang 2011 den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Im Rahmen der Erstellung des Inklusionsplans soll Sachverstand aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Selbsthilfeorganisationen einbezogen werden.

 

2. Ab dem Schuljahr 2010/11 wird allen Wuppertaler Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Eltern eine inklusive Schule wünschen, ein Platz im Gemeinsamen Unterricht (GU) angeboten. Dafür werden die sachlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Die Zuteilung der notwendigen SonderpädagogInnen wird mit Nachdruck vom Land eingefordert.

 

3. Allen Wuppertaler Kindern, die bereits am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, wird ein Platz im Gemeinsamen Unterricht einer weiterführenden Schule angeboten.

 

4. Es wird ein Qualitätsstandard für den Gemeinsamen Unterricht in Wuppertal entwickelt (z.B. mit Hilfe des Index für Inklusion).

 

5. Perspektivisch werden alle Wuppertaler Kinder mit Behinderungen integrativ beschult; die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Informationskampagne beauftragt, die Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die qualitativen Vorteile einer inklusiven Schule durch den Gemeinsamen Unterricht aller Kinder aktiv und gezielt informiert. Die Informationskampagne wird in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, die sich bereits auf den Weg der Inklusion begeben haben, und einschlägigen Vereinen entworfen, um die gemachten Erfahrungen gezielt und praxisnah einfließen lassen zu können.

 

6. Die bestehenden Strukturen werden zu einer unabhängigen Beratungsstelle aufgewertet, die Eltern bei der Entscheidung für den inklusiven Weg in Bildungs- und Erziehungsfragen ihrer Kinder unterstützt.

Sehr geehrte Frau Warnecke,

der Schulausschuss möge beschließen:

1. Der Schulausschuss der Stadt Wuppertal fordert die Schulverwaltung auf, innerhalb des laufenden Jahres einen Inklusionsplan auszuarbeiten und der Öffentlichkeit und den politischen Gremien vorzulegen, der die weitere Entwicklung zur schulischen Inklusion (inclusive education) vorsieht, mit dem Ziel, an den Wuppertaler Schulen eine kontinuierliche Steigerung der Inklusionsquote zu erreichen. Inklusion umfasst hohe Unterrichtsqualität und individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler, wobei die individuelle Unterstützung zum Kind gebracht wird. Der Inklusionsplan soll bis spätestens Anfang 2011 den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Im Rahmen der Erstellung des Inklusionsplans soll Sachverstand aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Selbsthilfeorganisationen einbezogen werden.

2. Ab dem Schuljahr 2010/11 wird allen Wuppertaler Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Eltern eine inklusive Schule wünschen, ein Platz im Gemeinsamen Unterricht (GU) angeboten. Dafür werden die sachlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Die Zuteilung der notwendigen SonderpädagogInnen wird mit Nachdruck vom Land eingefordert.

3. Allen Wuppertaler Kindern, die bereits am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, wird ein Platz im Gemeinsamen Unterricht einer weiterführenden Schule angeboten.

4. Es wird ein Qualitätsstandard für den Gemeinsamen Unterricht in Wuppertal entwickelt (z.B. mit Hilfe des Index für Inklusion).

5. Perspektivisch werden alle Wuppertaler Kinder mit Behinderungen integrativ beschult; die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Informationskampagne beauftragt, die Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichkeit über die qualitativen Vorteile einer inklusiven Schule durch den Gemeinsamen Unterricht aller Kinder aktiv und gezielt informiert. Die Informationskampagne wird in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, die sich bereits auf den Weg der Inklusion begeben haben, und einschlägigen Vereinen entworfen, um die gemachten Erfahrungen gezielt und praxisnah einfließen lassen zu können.

6. Die bestehenden Strukturen werden zu einer unabhängigen Beratungsstelle aufgewertet, die Eltern bei der Entscheidung für den inklusiven Weg in Bildungs- und Erziehungsfragen ihrer Kinder unterstützt.

Begründung:

Nach der UN-Charta „Rechte der Menschen mit Behinderungen“, die auch die BRD unterzeichnet hat, ist es eine Pflichtaufgabe des Staates, also auch der Kommunen, den Menschen mit Behinderungen dazu zu verhelfen, nicht ausgegrenzt oder abgesondert zu werden, eben das Recht auf Inklusion, also auf  Beschulung in Regelschulen.

Um Inklusion auch in Wuppertal umzusetzen, erscheint ein Plan notwendig.

Da die  Beschulung im Regelunterricht eine Pflichtaufgabe des Staates ist, fällt diese Maßnahme nicht unter den Finanzierungsvorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth

Mitglied des Schulausschusses