Antrag Antragsrecht Einzelstadtvderordnete

Antrag zur Ratssitzung am 5. September 2022

VO/0993/22

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Hauptausschuss und Rat der Stadt Wuppertal mögen beschließen,

  1. Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wuppertal (aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2021) §2 Absatz 2 ist wie folgt abzuändern:

 

„§2 Aufstellung der Tagesordnung

(2) Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin hat bei der Aufstellung der Tagesordnung Vorschläge aufzunehmen, die ihm / ihr spätestens bis 12 Uhr am 7. Kalendertag vor dem Sitzungstag von mindestens einem/einer Stadtverordneten, einer Gruppe oder einer Fraktion schriftlich vorgelegt oder über das Ratsinformationssystem freigegeben werden.“

 

Begründung:

Als Einzelratsmitglied wird man bereits finanziell benachteiligt. Die politische Arbeit wird ebenfalls massiv eingeschränkt, da nur die Möglichkeit besteht, zu bestehenden Tagesordnungspunkten Änderungs-/Ergänzungsanträge und Anfragen im Rat zu stellen. Es obliegt der Stadt Wuppertal, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Schneidewind, allen Ratsmitgliedern dieselben Rechte einzuräumen, solange sie nicht im Widerspruch der Gemeindeordnung NRW stehen. Der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ist eine reine formelle Sache, die der Rat positiv entscheiden kann. Im Zuge der demokratisch-politischen Arbeit und der Gleichberechtigung, die verstärkt auch seitens der Stadt Wuppertal beworben wird, sollte die Stadtverwaltung und alle, die in dem Entscheidungsprozess involviert sind, diesem Antrag zustimmen. Diese Praxis findet bereits u.a. in den Städten Remscheid, Köln und Bonn Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                  Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende