Anfrage Werbevertrag der Wuppertal Marketing Gesellschaft (WMG) mit der Bochumer Firma Athletic Sports Sponsoring (ASS)

Anfrage zur Ratssitzung, 10. Mai 2021

VO/0446/21

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Komplex um den umstrittenen Werbevertrag der Wuppertal Marketing Gesellschaft (WMG) mit der Bochumer Firma Athletic Sports Sponsoring (ASS) stellen sich uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

  1. Ist es zutreffend, dass das Gebührenaufkommen aus den ASS-Zulassungen über die Jahre konstant blieb und die Einnahmen gleichwohl nicht in die Haushaltsplanungen aufgenommen, sondern als „außerplanmäßig“ behandelt wurden?
  2. Was war der Grund dafür, die gleichbleibenden Einnahmen nicht unter die Planungshoheit des Stadtrates zu stellen, sondern es der Verwaltung zu überlassen, diese Gelder zu verwenden?
  3. Wie wurden die Planzahlen betreffend die Einnahmen aus Gebührenzulassungen zwischen 2007 und 2014 ermittelt? Um die – nach unserer Kenntnis bis zu 10 % des Gebührenaufkommens ausmachenden – Zahlungen der Fa. ASS jeweils als außerplanmäßige Einnahmen nutzen zu können, müssten die Planzahlen künstlich nach unten korrigiert und um die Einnahmen von der Fa. ASS reduziert worden sein. Entsprach das der Praxis?

Falls ja, halten Sie das – insbesondere mit Blick auf die Haushaltshoheit des Stadtrates – für vereinbar mit den Dienstpflichten des Kämmerers und der für die Haushaltsplanungen verantwortlichen Mitarbeiter? Haben Sie überprüft, ob derartige Praktiken auch in anderen Fällen und womöglich bis heute die Haushaltsplanungen beeinflussen?

Falls nein, wie konnten die danach im Haushalt verplanten Mittel nochmals als Deckungsquelle für außerplanmäßige Ausgaben zur Begleichung der WMG-Rechnungen dienen?

4. Ist es zutreffend, dass Sie von dem Verteidiger von Herrn Paschalis darüber unterrichtet wurden, dass der Verdacht besteht, Herr Dr. Slawig habe die von der ASS vereinnahmten Gebühren (pro Jahr bis zu € 240.000,00) mit Wissen des RPA am Stadtrat vorbei verwaltet? Sind Sie diesem Verdacht nachgegangen und – bejahendenfalls – was haben die Recherchen ergeben?

Soweit uns bekannt, haben sich bislang insgesamt 15 Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Gremien der WMG geweigert, sich vollständig und wahrheitsgemäß gegenüber dem Amtsgericht Wuppertal zu ihren dienstlichen Verrichtungen zu äußern. Die meisten Betroffenen verantworten als Kämmerer, Mitarbeiter*innen in der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt sowie als Antikorruptionsbeauftragter den Haushalt der Stadt und bürgen für die Compliance. Es beunruhigt die Fraktion DIE LINKE zutiefst, dass sich diese zentralen Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht in der Lage sehen, sich gegenüber einem Gericht offen und vorbehaltlos zu allem zu äußern, was ihre dienstlichen Verrichtungen betrifft. Davon ausgehend, dass Sie diese Sorge teilen, fragen wir Sie, wie Sie dem begegnen.

5. Haben Sie die betroffenen Personen darauf angesprochen, ob es irgendetwas gibt, was sie Ihnen vertraulich oder über einen Whistle-Blower anvertrauen möchten?

6. Haben Sie externen Rat eines Compliance-Experten eingeholt, wie eine Stadtverwaltung damit umzugehen hat, wenn zentrale Mitarbeiter der Kämmerei und Rechnungsprüfung Angst vor Strafverfolgung bei wahrheitsgemäßer Aussage vor Gericht zu ihren dienstlichen Verrichtungen haben?

7. Haben Sie die Kommunalaufsicht informiert und um Rat gefragt, wie der Hauptverwaltungsbeamte damit umzugehen hat? Welche Antworten haben Sie erhalten?

 

Das OLG Hamm hat die ASS wegen der ausgebliebenen Gegenleistungen in den Jahren 2013 bis 2015 zu Schadensersatz verurteilt.

8. Ist das Urteil rechtskräftig?

9. Hat die ASS gezahlt? Hat sich die Stadtverwaltung damit befasst, ob es Möglichkeiten gibt, die gegenüber ASS verjährten Ansprüche für die Zeit vor 2013 gegenüber anderen Verantwortlichen zu verfolgen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Vielen Dank.

 Mit freundlichen Grüßen

 Susanne Herhaus                          Gerd-Peter Zielezinski

                                    Fraktionsvorsitzende