Anfrage Verleumdungsklage Stadt Wuppertal / Paschalis
VO/0242/21
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadt Wuppertal hat in Person des damaligen Oberbürgermeisters Andreas Mucke den ehemaligen Dezernenten Panagiotis Paschalis wegen „übler Nachrede“ verklagt. Mit der Klage wollte Mucke „seine Stadt und Mitarbeiter*innen gegen Verleumdung zu schützen.“ https://www.njuuz.de/beitrag60853.html (210113)
Warum strengt die Stadt Wuppertal ein Verfahren gegen Paschalis wegen Verleumdung an, wenn im Prozess die Zeug*innen der Stadt (OB Mucke und andere) die Aussage verweigern? Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Zeug*innen sind nach § 55 der Strafprozessordnung zur Aussage verpflichtet, es sei denn, sie würden sich durch eine Aussage selbst belasten.
Warum berufen sich die städtischen Zeug*innen darauf, dass sie sich mit einer Aussage selbstbelasten könnten und setzen sich somit dem Verdacht aus, in die zweifelhaften Geschäfte mit verwickelt zu sein?
Wodurch könnten sich Mitarbeiter*innen der Verwaltung und politischer Gremien in Verdacht bringen, wenn sie aussagen?
Sollten mit den Aussageverweigerungen mögliche Verjährungen der Straftaten zum Ende des Jahres 2020 erreicht werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
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