Anfrage Kulturbüro: Kürzungen im Kulturbereich
VO/0095/25
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Ratssitzung im Dezember des vergangenen Jahres wurde der Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 eingebracht.
Dies bedeutet unter anderem für das Kulturbüro der Stadt, das zur Zeit vom Kulturbüro keine Anträge auf Förderung entschieden werden können, da der aktuelle Haushalt nur eingeschränkt bewirtschaftet werden kann.
Das Kulturbüro fördert ca. 60 bis 70 kulturelle und künstlerische Projekte von Künstler*innen, Vereinen und Kultureinrichtungen der Freien Szene.
Zur Zeit ist die kurzfristige Projektförderung in Höhe von bis zu 500 € ausgesetzt.
- Welche Projekte aus welchen Bereichen sind aktuell von den Einschränkungen betroffen?
- Betrifft die "Nicht-Bearbeitung von Anträgen" durch das Kulturbüro auch Anschlussförderungen bereits bewilligter Projekte bzw. Projekte mit längerer Laufzeit, die mit dem Haushalt bereits bewilligt worden sind?
- Welche Konsequenzen erwachsen den Akteur*innen der Freien Szene aus dem Stopp der Förderungen?
- Ist zu erwarten, dass auch nach Zustimmung über den Nachtragshaushalt weniger Projekte gefördert werden können als bisher?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende