Anfrage Inanspruchnahme Inklusionspauschale

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung, 13. Februar 2019

VO/0088/19

Sehr geehrte Frau Warnecke,

seit 2010 unterstützt der LVR mit einer Inklusionspauschale (kurz: LVR-IP) Schulträger im Rheinland dabei, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Mit freiwilligen Mitteln wird die Finanzierung von baulichen und sächlichen Maßnahmen unterstützt, die im Einzelfall für den Besuch des Gemeinsamen Lernens notwendig sind, die Gesamtfördersumme beträgt 450.000 €.

Für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 hat der LVR nun eine Fortführung und Anpassung der Inklusionspauschale beschlossen: Ein Drittel der Gesamtfördersumme mit einer zugesagten 100%igen Förderung wird Stärkungspaktkommunen zur Verfügung stehen. Außerdem sollen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden können, die sich bereits im Gemeinsamen Lernen befinden und deren Bedarfe sich erheblich verändert haben.

Dies ist für uns ein Anlass, um nach der Verwendungspraxis der LVR-Inklusionspauschale in Wuppertal zu fragen:

1. Für wie viele Fälle wurde in den vergangenen Schuljahren die LVR-IP beantragt?

2. In wie vielen Fällen wurde dem Antrag auf die LVR-IP anteilig, in wie vielen Fällen zu 100% stattgegeben?

3. An welchen Schulen wurde die LVR-IP eingesetzt?

4. Wofür wurde die LVR-IP eingesetzt?

5. Wie viele Anträge auf die LVR-IP stellt die Stadt Wuppertal aller Voraussicht nach in den kommenden Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021?

Wir bitten, dass die Antworten auch dem Beirat der Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Gunhild Böth

Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung