Anfrage Fehlender Räumungsbeschlusses/richterlichen Anordnung bezüglich der Räumung Osterholz

Anfrage zur Ratssitzung, 6. März 23

VO/1782/23

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

vor einem Jahr wurde durch die Firma Kalkwerke Oetelshofen im Naherholungsgebiet Osterholz Buchenwald gerodet, um in diesem Bereich Abraum aus der Kalkgewinnung in einer Halde zu lagern.

Zuvor hatte die Bezirksregierung, der Firma Oetelshofen die Genehmigung zur Haldenerweiterung erteilt. Durch diesen Beschluss waren im Osterholz 50 000 m² Wald und damit zum Teil über 70jährige Buchen zur Rodung freigegeben. Auch der Rat der Stadt Wuppertal hatte sich in der Vergangenheit mehrheitlich nicht konsequent für den Erhalt des Waldes eingesetzt und auf eine kritische Stellungnahme zur geplanten Haldenerweiterung verzichtet.

Um den alten, gesunden Baumbestand zu schützen, wurden ab August 2019 in dem von Rodung bedrohten Bereich einige der Bäume besetzt und so der Wald für zwei Jahre vor der Abholzung bewahrt.

Die Kalkwerke setzen mithilfe eines nie gesehenen Polizeiaufgebotes die Räumung und Abholzung des Osterholz für eine Abraumhalde durch.

Unserer Fraktion liegt ein Schreiben des Polizeipräsidiums Wuppertal auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzt vor. Eine Bürger*in hatte gefragt:

„Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Polizeieinsatz? Hierzu

hätte ich gerne der Behörde vorliegende Dokumente (Inklusive digitaler

Austausch wie E Mails/ Fax) wie zum Beispiel Räumungsbeschluss,

Richterliche Anordnungen, Rechtsgutachten die sich mit der

Zuständigkeiten/ Zulässigkeiten des Polizei Einsatzes befassen.“

Aus der Antwort des Polizeipräsidiums:

„2. Hinsichtlich der von Ihnen ausdrücklich genannten Informationen in Form eines Räumungsbeschlusses, oder auch einer richterlichen Anordnung, teile ich mit, dass der Behörde entsprechende amtliche Informationen nicht vorliegen. Nach dem Wissen meiner Behörde besteht kein Rodungsbeschluss. Räumungsbeschluss bzw. richterliche Anordnungen sind hier nicht bekannt und liegen als amtliche Informationen meiner Behörde nicht vor. Entsprechend kann auch hier keine Auskunft erteilt werden.“ […]

3. Auch ein Räumungsbeschluss bzw. richterliche Anordnungen sind hier nicht bekannt und liegen als amtliche Informationen meiner Behörde auch nicht vor. Entsprechend kann auch hier keine Auskunft erteilt werden.“

 

Der Polizeieinsatz war auch Gegenstand unserer Anfrage VO/0129/22. Wir erhielten damals auf unsere Frage 4:

„Wurde die Stadt im Vorfeld der Räumung/Rodung über die Rechtsgrundlage informiert?

Wenn ja, war der Stadt das Amtshilfegesuch von Wald und Holz bekannt?

Wenn ja, wieso wurde seitens der Stadt zugelassen, dass in einer Waldfläche die sich außerhalb der genehmigten Rodungsfläche und des Gefahrenbereichs befand, Bäume gefällt wurden?“

zur Antwort:

„Rechtsfragen sind gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten erörtert worden. Das konkrete Amtshilfeersuchen von Wald und Holz war nicht bekannt. Des Weiteren ist nicht bekannt, dass angeblich in einer Waldfläche Bäume gefällt wurden, die sich außerhalb der genehmigten Rodungsfläche und des Gefahrenbereichs befand.“

 

Diese Informationen führen zu den Fragen:

  1. Da dem Polizeipräsidium kein Rodungs-, Räumungsbeschluss/richterliche Anordnung vorlag, konnten diese nicht Inhalt der Erörterungen gewesen sein. Über das Amts- und Vollzugshilfeersuchen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW an die Polizei wurde die Stadt von Seiten Polizei nicht in Kenntnis gesetzt.
  2. Um welche Rechtsfragen handelte es sich, die im Vorfeld und während der Räumung durch den Polizeipräsidenten und der Stadt/dem Oberbürgermeister besprochen worden?
  3. Wann und in welchem Rahmen fanden die Erörterungen der Rechtsfragen statt?
  4. Waren außer dem Polizeipräsidenten und Vertreter*innen der Stadt/OB weitere Personen an den Erörterungen beteiligt? Wenn ja, wer nahm an den Gesprächen, in welcher Funktion teil?
  5. Falls der Stadt/dem Oberbürgermeister bekannt war, dass kein Räumungsbeschluss/richterliche Anordnung vorlag, der die Räumung legitimierte, warum hat die Stadt kein Veto gegen die Räumung ausgesprochen?
  6. Ist die Stadt darüber informiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Räumung der Osterholzbesetzung durchgeführt wurde?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus                          Gerd-Peter Zielezinski

Fraktionsvorsitzende

Hier die Antwort der Verwaltung