Anfrage Energiesperren und Energiearmut in Wuppertal

Anfrage im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, 15. Juni 2016

VO/0463/16

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über das konkrete Ausmaß der Energiesperren in den Jahren 2013 bis 2015 sowie um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit Energiearmut in Wuppertal.

VO/0463/16

Sehr geehrter Herr Wessel,

seit unserer letzten Anfrage zu Stromsperrungen in Wuppertal sind drei Jahre vergangen, in denen verschiedenen Maßnahmen durch die WSW, das Jobcenter Wuppertal, der sozialen Dienste der Stadt, anderen sozialen Einrichtungen und der Verbraucherzentrale zur Vermeidung von Stromsperren durchgeführt wurden. Dadurch konnte, wie zu vernehmen ist, die Zahl der Energiesperren reduziert werden.

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über das konkrete Ausmaß der Energiesperren in den Jahren 2013 bis 2015 sowie um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit Energiearmut in Wuppertal.

1. Wie vielen Haushalten wurde 2013, 2014 und 2015 von den Wuppertaler Stadtwerken eine Energiesperre aufgrund von Zahlungsrückständen angedroht?

a. Gas/Fernwärme

b. Strom

2. Bei wie vielen Haushalten wurde in Wuppertal 2013, 2014 und 2015 die Energieversorgung wegen Zahlungsrückständen unterbrochen?

a. Gas/Fernwärme

b. Strom

3. Wie lange dauert 2015 die durchschnittliche Unterbrechung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen durch die Stadtwerke?

a. Gas/Fernwärme

b. Strom

3.1 Wie viele Energiesperren dauerten im Jahr 2015 länger als 6 Monate an?

4. Welche Kosten entstehen den Betroffenen durch die Sperren?

5. Wie sieht die Situation der Betroffenen aus? Besteht hier aus Sicht der Kommune unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sozialen Verantwortung Handlungsbedarf?

6. Welche Maßnahmen ergreift der Grundversorger, um Zahlungsrückstände und Sperren zu vermeiden?

6.1. Schildern Sie bitte besonders neuere Ansätze/ Methoden des Grundversorgers, welche die Entwicklung der Energiesperren seit der letzten Ausschussanfrage „Stromsperrungen in Wuppertal“ vom 18.01.2013 beeinflusst haben könnten?

6.2 Gibt es spezielle Regelungen für freiberuflich Selbständige oder Gewerbetreibende mit Heimarbeitsplatz, um die Energieversorgung sicherzustellen und mithin die Erzielung von Einkommen zu ermöglichen?

7. Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge zu machen, wie den Betroffenen Hilfestellung geleistet werden kann. Dabei sind u.a. zu berücksichtigen:

a. Hilfestellung bei der Wahrnehmung der Rechte im Falle strittiger Rechnungen oder Beratung, um Hilfen des Sozialsystems in Anspruch zu nehmen,

b. besondere Lösungsansätze bzw. Hilfsangebote für Haushalte, deren Energieversorgung dauerhaft (länger als 6 Monate) unterbrochen ist,

c. Möglichkeiten der Senkung des Energieverbrauchs durch Austausch veralteter Geräte, energetische Sanierungen, Energieberatung usw.,

d. die Entwicklung des Pilotprojekts ‚Mini-Contracting‘ und dessen Inanspruchnahme.

8. Die Verwaltung wird gebeten, die Erfahrungen der für Wuppertal zuständigen Schuldnerberatungen in Bezug auf Energiearmut und ihre Folgen zusammenzustellen sowie gegebenenfalls die Ergebnisse der Energieberatungen für Sozialleistungsbeziehende darzustellen.

9. Wie viele Energiesperren konnten durch die im Rahmen des NRW-Modellprojekts eingeleitete Kooperation zwischen Verbraucherzentrale und Stadtwerken in Wuppertal verhindert werden?

10. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale führen die WSW Beratungen zur Energieeinsparungen durch. Wie viele Beratungen wurden durchgeführt?

10.1 Gibt es spezielle Beratungsangebote und Hilfestellungen insbesondere für Menschen mit geringeren Einkommen und Migrantinnen und Migranten?

11. Gibt es Erkenntnisse der Stadt über den Umgang der Sozialbehörden mit Haushalten, bei denen wiederholt Energieschulden aufgelaufen sind?

12. Wie viele Haushalte von Leistungsbeziehenden nach SGB II/SGB XII nahmen im Jahr 2015 Leistungen zur darlehensweise Übernahme der Energieschulden in Anspruch (nach § 24 Abs. 1 bzw. § 22 Abs. 8 SGB II oder nach § 37 Abs. 1 bzw. § 36 SGB XII)?

12.1 Wie viele Haushalte von Leistungsbeziehenden nach dem SGB II/SGB XII haben im Jahr 2015 ihre Energieschulden durch eine von der Stadt Wuppertal/ vom Jobcenter Wuppertal vermittelte Garantieerklärung gegenüber den Stadtwerken getilgt oder die Tilgung eingeleitet?

13. Wie viele Haushalte von Leistungsbeziehenden nach SGB II/SGB XII bereiten mit elektrischer Energie ihr Warmwasser?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Cemal Agir

Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

Hier die Antwort der Verwaltung