Änderungsantrag zu VO/1220/24, Beschluss einer Hebesatzung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025
VO/1373/24
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Wuppertal möge beschließen:
Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Wuppertal (Hebesatzsatzung) wird wie folgt geändert:
§1 Ziffer 2.
„Die Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) differenziert mit 805 % bzw. 1390 %“
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Herhaus Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzende